Gleichstellungsbeauftragte

Gleichstellungsbeauftragte

Im Landesgleichstellungsgesetz (LGG) sind verbindliche Regelungen zur Gleichstellung für Mann und Frau im öffentlichen Dienst formuliert.

Die Gleichstellungsbeauftragten (GB) unterstützen die Schulleitung bei der Umsetzung des Landesgleichstellungsgesetzes. Die GB berät die Schulleitung bei organisatorischen und personellen Maßnahmen, z.B. bei Stellenausschreibungen, Beförderungen, Anträgen auf Teilzeit usw. Die GB müssen dazu rechtzeitig informiert werden; sie besitzen also ein Auskunfts- und Vorlagerecht.

Neben der Beratungstätigkeit für die Schulleitung sind die Gleichstellungsbeauftragten für alle Kolleginnen Ansprechpersonen bezüglich folgender Bereiche:

  • Begleitung bei dienstlicher Beurteilung (wird von der Schulleitung der BBS GuT ausdrücklich begrüßt)
  • Teilzeit
  • Mutterschutz
  • Abordnungen/Versetzungen
  • Maßnahmen des Gesundheitsschutzes
  • Beschwerden wegen sexueller Belästigung und Mobbing

Die Zusammenarbeit mit dem Personalrat kann sich wie folgt gestalten: Die GB können zu Sitzungen des Personalrates eingeladen werden oder die GB kann die Behandlung von speziellen frauenrechtlichen Themen im Personalrat anregen.

Die Gleichstellungsbeauftragten können Frauen-Vollversammlungen der Kolleginnen einberufen.

Ansprechpersonen

Bettina Wegener
bettina.wegener@bbsgut-trier.de

Anja Magatzi-Seifert
anja.magatzi-seifert@bbsgut-trier.de

Bitte sprecht uns an! Persönlich, per email oder mit einer Nachricht im Fach – wir melden uns!