Schulbuchausleihe / Schülerbeförderung

Schulbuchausleihe und Schülerbeförderung

Die Schulbuchausleihe und Schülerbeförderung ist für folgende Bildungsgänge vorgesehen:

  • Berufsvorbereitungsjahr (nur Schülerbeförderung!)
  • Berufsfachschule I und II,
  • Höhere Berufsfachschule,
  • Berufliches Gymnasium und
  • Berufsoberschulen I und II.
Alle Informationen, auch in anderen Sprachen, finden Sie auf der Internetseite der Stadt Trier.

Die Anträge für Schulbuchausleihe und Schülerbeförderung müssen jedes Jahr neu gestellt werden!

Anmeldung entgeltliche SBA

Schulbuchausleihe

Der Antrag für die entgeltliche Schulbuchausleihe muss online gestellt werden.

Den Freischaltcode erhalten Sie von der Schule. Die Anmeldung erfolgt über das Elternportal der Schulbuchausleihe RLP.

 

Online-Antrag unentgeltliche SBA

Den Antrag für die unentgeltliche Schulbuchausleihe erhalten Sie zu Beginn der zweiten Schuljahreshälfte von Ihrer Schule.

Bitte reichen Sie diesen per Post beim Amt für Schulverwaltung und Sport, z. Hd. Frau Zentgraf, ein.                                                                                   

Alternativ können Sie sich über folgenden Link anmelden: https://www.trier.de/leben-in-trier/bildung/schulbildung/13519.Schulbuchausleihe-und-Lernmittelfreiheit.html

Schülerbeförderung

Für die Übernahme der Schülerfahrtkosten finden Sie hier die aktuellen Anträge (unterschiedliche Anträge für verschiedene Bildungsgänge!).

Antrag Schülerbeförderung

Bitte stellen Sie den Antrag bis Mai eines jeden Jahres, damit Ihren Die Fahrkarte bis zum Schuljahresbeginn zugesendet/verlängert werden kann.

Hinweise für Eltern der Oberstufenklasse: VRT GmbH_Schuelerschreiben_10.Klassen_2025_2025-16-04

Bitte beachten Sie: Das Ablaufdatum auf dem Deutschlandticket entspricht nicht der tätsächlichen Laufzeit des Tickets, sondern bezieht sich lediglich auf die Nutzungsdauer des Datenträgers. Der Antrag auf Schülerbeförderung muss jährlich neu gestellt werden.

Schüler*innen, die die Schule wechseln und bereits im Besitz eines Deutschlandtickets der Stadt Trier sind, können dieses

Ticket weiterhin verwenden.

Die Nutzungsdauer des Deutschlandtickets wird nach der erfolgreichen Bewilligung des Antrags auf Schülerbeförderung automatisch

um ein Jahr verlängert.

Verlustanzeige Fahrkarte

Schüler*innen, die bisher ein Deutschlandticket über eine andere Stadt/ Kreisverwaltung bezogen haben, erhalten eine neue Trägerkarte.

 

Bei Verlust der Fahrkarte stellen Sie bitte schnellstmöglich online eine Verlustanzeige.

Schulbuchrückgabe

Bitte wenden Sie sich nach telefonischer Voranmeldung an den Bürgerservice
Monaiserstr. 7
54294 Trier
0651 – 82500