Sie erreichen uns telefonisch (0651 – 718 1719) oder persönlich in den Herbstferien vom 17.10. – 26.10 jeweils von 08.30 Uhr – 12.00 Uhr im Sekretariat (Gebäude F1, 1. Etage). Sie können uns auch gerne per E-Mail kontaktieren (info@bbsgut-trier.de). Zwischen dem 27.10. und 01.11. ist das Büro geschlossen. Der Zugang zur Schule ist nur über die Ferientür möglich. Bitte klingeln!
Für das kommende Schuljahr 2021/2022 haben wir eine FSJ-Stelle zu
vergeben. Wer Interesse daran hat, sich in das vielfältige
Schulgeschehen einer BBS in und außerhalb des Klassenzimmers aktiv
einzubringen, kann sich bis zum 15. Juli per Email unter info@bbsgut-trier.de
bewerben. Natürlich gibt es auch ein Taschengeld sowie
Sozialversicherungsleistungen. Ebenso ist die pädagogische Begleitung
durch die Schulsozialarbeiterinnen Silke Schares und Annette Marx sowie
Respekt Coach Melanie Metzger-Nikolic gewährleistet. Ein qualifiziertes
Zeugnis über den Einsatz wird ausgestellt.
Ab dem 15.03. werden wir Klassen mit eine Schülerzahl von 15 und weniger im Präsenzunterricht unterrichten. Klassen, die größer sind, werden geteilt. Alle Schüler:innen, die davon betroffen sind, wurden von ihren Klassenleitungen viaMessenger informiert. In der u.a. PDF – Datei finden Sie die individuellen Regelungen für jede Klasse. Ausgenommen sind vorerst Blockklassen, die planmäßig erst nach den Osterferien beschult werden würden. Hier warten wir noch die weitere Entwicklung ab. Die Klassen des beruflichen Gymnasiums haben wegen der Kurse bereits einen besonderen Plan erhalten. Bitte beachten Sie, dass auch der „Fernunterricht“ nach Stundenplan erteilt wird. Arbeitsaufträge, Weiderholungen etc. sollen zu den Zeiten des Stundenplans bearbeitet werden.
Am 8. März fand der Weltfrauentag statt. Aus diesem Grund hat sich der Religionskurs BGY 13 im Unterricht mit „Gleichberechtigung“ und „Umgang mit Frauen“ auseinander gesetzt und seine persönlichen Erfahrungen ausgetauscht. Dabei ist uns aufgefallen, dass uns das Thema in allen Bereichen des Alltags betrifft; von Catcalling bis zur beruflicher Ungleichheit, jedoch dieses Thema kaum offen angesprochen wird. Trotz unseres jungen Alters wollen wir die Initiative ergreifen und uns für die bisherigen und kommenden Generationen stark machen. Wir haben in unserer Schullaufbahn gelernt unsere Rechte einzufordern und uns aktiv einzusetzen. Deshalb wollen wir mit unserer Aktion, dass das Thema Gleichberechtigung viel offener behandelt wird und kein Tabuthema mehr sein sollte. Zudem sollte die Auseinandersetzung nicht nur auf einen Tag beschränkt werden, sondern dauerhaft stattfinden.
Mit unseren Plakaten möchten wir der Aktion von @flintaonstrike beitreten und Euch einladen, mit eigenen Projekten diese fortzusetzen.
Dies soll keine Abwertung gegenüber Männern sein, sondern ein Schritt in die Zukunft,wie wir unsere Gesellschaft gemeinsam zum Guten ändern und die Ungleichheit in allen Bereichen bekämpfen.
An dieser Stelle finden Sie Formulare im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie.
Befreiung vom Präsenzunterricht Nach dem 7. Hygieneplan für Schulen (5.2.1, 5.2.2 und 5.3) können sich Schüler:innen vom Präsenzunterricht befreien lassen, wenn sie selbst oder nahe Angehörige zu Risikogruppen gehören. Die Befreiung vomPräsenzunterricht kann maximal für eine Dauer von 3 Monaten erfolgen. Für eine Verlängerung der Befreiung ist eine Neubewertung und ggf. Vorlage eines aktuellen ärztlichen Attests erfoderlich.
Befreiung von der Maskenpflicht Nach Absatz 2.4 des 7.Hygieneplans ist es möglich, sich durch ein ärztliches Attest vom Tragen einer Maske befreien zu lassen. Da dies einen erheblichen Eingriff in den Hygieneplan der Schule darstellt, werden an die Atteste besondere Anforderungen gestellt.
Für Kinder undJugendliche, deren Familien finanzielle Unterstützung im Rahmen desSozialgesetzbuches II, auch bekannt als Hartz IV, erhalten, steht eine individuelle Zuwendung zur Anschaffung eines digitalen Endgeräts zur Verfügung.
Für das
Homeschooling und den Einsatz im Unterricht benötigen Schülerinnen und Schüler
Laptops bzw. Tablets.
Die
Anschaffungskosten für Familien, die Grundsicherung nach SGB II (Hartz IV) erhalten,
können über das Jobcenter Trier Stadt bezuschusst werden. Voraussetzung ist,
dass ein Antrag gestellt wird.
Ein
entsprechendes Antragsformular finden Sie auf der Internetseite
Umso stolzer sei man nun auf die erfolgreichen Prüflinge und die PrüferInnen, die durch vollen Einsatz dafür gesorgt haben, dass theoretische und zum Teil sogar praktische Gesellen- und Facharbeiterprüfungen unterschiedlichster Ausbildungsberufe aus Industrie und Handwerk in unserem Haus stattfinden konnten und bestanden wurden, freut sich das Kollegium der BBS GuT.
Wir gratulieren den erfolgreichen Prüflingen von ganzem Herzen. Gleichzeitig bedanken wir uns bei allen AusbilderInnen, FachkollegInnen und den Ausbildungspartnern der IHK und HWK, die trotz der besonderen Umstände dafür gesorgt haben, dass der Nachwuchs für Industrie und Handwerk qualifiziert durch diese Zeit kommt.