Fachinformatiker/in
Fachinformatiker/innen der Fachrichtungen Anwendungsentwicklung und Systemintegration entwickeln und warten Informatiksysteme und passen diese an sich verändernde Anforderungen an. Sie arbeiten häufig zusammen in Teams und nutzen moderne Technologien, Konzepte und Werkzeuge der Softwareentwicklung und Netzwerktechnik bei der Umsetzung von Projekten.
In der Arbeitswelt sind Fachinformatiker der Fachrichtung Anwendungsentwicklung häufig im Bereich der Softwareentwicklung anzutreffen, während sich Fachinformatiker der Fachrichtung Systemintegration eher mit Netzwerken und ihren Komponenten befassen.
Typische Arbeitgeber von Fachinformatiker/innen sind Organisationen, die komplexe Informatiksysteme entwickeln und/oder betreiben. Dazu zählen reine IT-Firmen wie Systemhäuser oder Hosting-Anbieter aber auch Industriebetriebe, Handelsunternehmen oder Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung.
Zu den Tätigkeiten gehören: die systematische Anforderungsanalyse, das Konzipieren, Umsetzen, Warten, Erweitern und Dokumentieren von eigener und fremder Anwendungssoftware, sowie das Planen, Installieren und Erweitern von Netzwerken; aber auch die Beschaffung, Inbetriebnahme und Wartung passiver und aktiver Netzwerkomponenten. Darüber hinaus, unterstützen und schulen Fachinformatiker Anwender in der Nutzung von Informatiksystemen.
Das Ziel der Ausbildung von Fachinformatikern/innen beider Fachrichtungen ist im Kern der Erwerb wesentlicher und langlebiger Grundlagen der Informatik mit starkem Praxisbezug.
Die Ausbildung zur/zum Fachinformatiker/in ist ein 3jähriger anerkannter Ausbildungsberuf in der Industrie und im Handwerk. Sie erfolgt als duale Ausbildung an den beiden Lernorten Betrieb und Berufsschule in Teilzeitform, d. h. die Auszubildenden besuchen die Berufsschule an ein bzw. zwei Tagen je Woche und arbeiten an vier bzw. drei Tagen je Woche im Ausbildungsbetrieb.
Ein Unterrichtstag in der Berufsschule umfasst i. d. R. acht Unterrichtsstunden, mindestens jedoch sechs Unterrichtsstunden. Neben dem in Lernfeldern durchgeführten Fachunterricht werden auch die Fächer Deutsch/Kommunikation, Religion/Ethik, Sozialkunde/Wirtschaftslehre, Sport, Fachenglisch sowie das Wahlpflichtfach Französisch unterrichtet.
Über die Ausbildungsinhalte haben die Auszubildenden ein Berichtsheft als schriftlichen Nachweis zu führen.
Alternativ zu dieser Berufsausbildung besteht für junge Menschen mit Fachhochschulreife oder Allgemeiner Hochschulreife auch die Möglichkeit zum dualen Studium. Im Bereich Informatik und IT stehen verschiedene Studiengänge zur Verfügung: Informatik, Informationstechnik, E-Commerce, IT-Management, Medieninformation und Wirtschaftsinformatik. In Abstimmung mit der Industrie- und Handelskammer Trier bietet der Fachbereich Wirtschaft den Bachelor-Studiengang Wirtschaftsinformatik in dualer Form an. Das duale Wirtschaftsstudium kombiniert eine Berufsausbildung im IT-Bereich mit einer akademischen Ausbildung im Fach Wirtschaftsinformatik, so dass innerhalb von vier Jahren sowohl ein Berufsabschluss im IT-Bereich als auch ein akademischer Abschluss erworben wird. Im ersten Jahr steht die praktische Ausbildung im Betrieb im Vordergrund, die durch die theoretische Ausbildung an der Berufsschule der Berufsbildenden Schule Gestaltung und Technik ergänzt werden kann. Nach diesem ersten Jahr beginnt die Studienphase und Praxisphase. Am Ende des dritten Jahres erhält der dual Studierende nach erfolgreicher Gesellenprüfung einen Berufsabschluss. Nach i.d.R. vier Jahren wird das duale Studium „Wirtschaftsinformatik“ mit einer Bachelorarbeit abgeschlossen und man erhält den akademischen Grad Bachelor of Science (B.Sc.).
KMK-Fremdsprachenzertifikat für IT- und Medienberufe (B1 – Stufe II)
Seit 2014 bietet die Berufsbildende Schule Gestaltung und Technik Trier das KMK-Fremdsprachenzertifikat in Englisch für IT- und Medienberufe an. Es handelt sich um eine freiwillige Prüfung, in der berufsbezogene, praxisorientierte Fremdsprachenkompetenzen nachgewiesen und zertifiziert werden. Letztere werden im Rahmen des Fremdsprachenunterrichts und darüber hinaus bedarfsweise im Selbststudium erweitert/gefestigt.
Die Prüfung wird auf der Stufe II (entspricht etwa des Lernbausteinen 2 – 3 Lehrplans Englisch für BBS) durchgeführt, die sich an der Niveaustufe B1 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen orientiert. Sie umfasst einen schriftlichen und einen mündlichen Teil, der jeweils gesondert bestanden werden muss. Der Prüfung liegen insgesamt vier Kompetenzbereiche zugrunde:
Rezeption, Produktion, Interaktion und Mediation.
Das Zertifikat ist als zusätzliche Qualifikation zu verstehen, die für zukünftige Arbeitgeber eine aussagekräftige Auskunftsquelle darstellen. Es ist in allen Bundesländern und europaweit bekannt und kann z. B. als Nachweis fremdsprachlicher Kompetenz im Rahmen des europass-Sprachenpasses verwendet werden.
Der Unterricht gliedert sich im Rahmen der Lernfeldkonzeption in folgende Lernfelder:
Für die beiden Fachrichtungen Systemintegration und Anwendungsentwicklung gelten dieselben Lernfelder; allerdings gelten den Fachrichtungen entsprechend für einzelne Lernfelder unterschiedliche Zeitrichtwerte.
- Der Betrieb und sein Umfeld
- Geschäftsprozesse und betriebliche Organisation
- Informationsquellen und Arbeitsmethoden
- Einfache IT-Systeme
- Fachliches Englisch
- Entwickeln und Bereitstellen von Anwendungssystemen
- Vernetzte IT-Systeme
- Markt- und Kundenbeziehungen
- Öffentliche Netze, Dienste
- Betreuen von IT-Systemen
- Rechnungswesen und Controlling
Um zur Abschlussprüfung zugelassen zu werden muss der/die Auszubildende an einer Zwischenprüfung teilgenommen haben. Dies geschieht in der Regel im zweiten Ausbildungsjahr.
Die Prüfungsanforderungen für die Zwischenprüfung lauten:
Anwendungsentwickler | Systemintegratoren |
1. Aufgabe: Betriebliche Leistungsprozesse und Arbeitsorganisation | |
2. Aufgabe: Einsatzfelder und Entwicklungstrends | |
3. Aufgabe: Programmerstellung und Programmdokumentation | 3. Aufgabe Montagetechnik |
4. Aufgabe: Stellung, Rechtsform und Struktur |
Die Ergebnisse der Zwischenprüfung gehen nicht in die Abschlussprüfungsnote ein
Auf gemeinsamen Antrag der Auszubildenden und des Betriebes kann die IHK nach erfolgreich abgelegter Zwischenprüfung die Ausbildungszeit verkürzen, wenn zu erwarten ist, dass das Ausbildungsziel in der gekürzten Zeit erreicht wird.
Die Abschlussprüfung besteht aus zwei Prüfungsteilen:
Prüfungsteil A | Prüfungsteil B | |||
1. Bereich | 2. Bereich | 1. Bereich | 2. Bereich | 3. Bereich |
Betriebliche Projektarbeit und Projekt dokumentieren |
Präsentation und Fachgespräch | Ganzheitliche Aufgabe I |
Ganzheitliche Aufgabe II |
Wirtschafts- und Sozialkunde |
Gewichtung: 50 % | Gewichtung: 50 % | Gewichtung: 40 % | Gewichtung: 40 % | Gewichtung: 20 % |
In der Projektarbeit sollen aktuelle Themenstellungen aus dem Betriebsgeschehen des jeweiligen
Einsatzgebietes aufgegriffen werden, die möglichst auch für den Betrieb verwendbar sein sollen. Der Prüfling wählt eine Projektarbeit aus und legt dem Prüfungsausschuss das zu realisierende Konzept einschließlich der Arbeitsplanung zur Genehmigung vor. Dabei kann die Projektarbeit ein eigenständiges, in sich abgeschlossenes Projekt oder ein abgeschlossenes Teilprojekt aus einem größeren Projektzusammenhang sein.
Die komplexen Aufgabenstellungen der ganzheitlichen Aufgaben beziehen sich auf praxisrelevante Fälle und sollen geschäftsprozessorientiert sowie arbeitsauftragsbezogen sein.
Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn jeweils in den Prüfungsteilen A und B mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden. Wird ein Prüfungsbereich des Prüfungsteiles A oder B mit ungenügend bewertet, so ist die Prüfung nicht bestanden.
- Geprüfter IT-Entwickler/Geprüfte IT-Entwicklerin
- Geprüfter IT-Projektleiter/Geprüfte IT-Projektleiterin
- Geprüfter IT-Berater/Geprüfte IT-Beraterin
- Geprüfter IT-Ökonom/Geprüfte IT-Ökonomin
- Geprüfter Informatiker/Geprüfte Informatikerin
- Geprüfter Wirtschaftsinformatiker/Geprüfte Wirtschaftsinformatikerin
Ansprechpartner
Thomas Aigner
thomas.aigner@bbsgut-trier.de
0651/718-1735
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