Florist/in

Florist/in

Der Beruf Florist/Floristen bezieht Tätigkeiten im gestalterischen als auch im kaufmännischen Bereich ein. Die gestalterische und kreative Tätigkeit richtet sich in erster Linie nach den Kundenwünschen und schließt ein handwerkliches Geschick sowie einen Blick für Ästhetik ein. Auszubildende sollten neben handwerklichem Geschick über ein Empfinden zu Stil, Formen und Farben verfügen und Interesse an der Natur haben. Des Weiteren zählen mathematische Grundfähigkeiten sowie eine gute Merkfähigkeit zu den Voraussetzungen, über die Auszubildende verfügen sollten, um kaufmännische Aufgaben erfolgreich umsetzen zu können. Der Umgang mit Kunden setzt ein Maß an Kontaktfreudigkeit und Offenheit voraus.

Zu den Aufgaben und Tätigkeiten zählt u.a. das Entwerfen und Gestalten von Blumen- und Pflanzenarrangements, die Pflege und Versorgung von Schnittblumen, Pflanzen und Werkstücken, die Kundenberatung sowie der Einkauf von Waren, deren Lagerung und die entsprechende Preiskalkulation. Das kreative Tätigkeitsfeld richtet sich in erster Linie nach den Kundenwünschen und bezieht sich beispielsweise auf Anlässe wie Geburtstage, Hochzeiten, Trauerfälle oder Gedenktage und saisonale Anlässe.

Beschäftigt sind Floristinnen/Floristen in Blumenfachgeschäften, Gartenbaubetrieben, Friedhofsgärtnereien, Gartencentern sowie bei Großhandelsunternehmen.

Die Mindestvoraussetzung, um diesen Ausbildungsberuf wählen zu können, ist ein guter Hauptschulabschluss. Eine Verkürzung der Ausbildungszeit kann gewährt werden, wenn die Auszubildenden über entsprechende Abschlüsse verfügen, beispielsweise dem des Abiturs oder der Fachhochschulreife. Der entsprechende Antrag muss bei der IHK gestellt werden. Die Auszubildenden müssen während des Ausbildungszeitraums einen Ausbildungsnachweis in Form eines Berichtsheftes führen.

Während und nach der Ausbildung besteht die Möglichkeit, an Berufswettkämpfen auf verschiedenen Ebenen teilzunehmen.

Die duale Ausbildung zur anerkannten Floristin/zum anerkannten Floristen im Handel erstreckt sich über einen Zeitraum von drei Jahren und endet mit dem Bestehen der Abschlussprüfung. Die Ausbildung findet an zwei Lernorten statt, dem Ausbildungsbetrieb sowie der Berufsschule. Die Auszubildenden besuchen die Berufsschule an ein bis zwei Tagen für sechs bis acht Schulstunden pro Woche. An drei bis vier Tagen je Woche findet die Ausbildung im Betrieb statt.
Neben den berufsbezogenen Fächern werden die allgemeinbildenden Fächer Deutsch/Kommunikation, Wirtschafts- und Sozialkunde sowie Religion/Ethik unterrichtet.

Der berufsbezogene Unterricht gliedert sich in die folgenden vier Lerngebiete:
Lerngebiet 1: Organisation betrieblicher Abläufe
Lerngebiet 2: Pflanzen und ihre umweltschonende Behandlung
Lerngebiet 3: Pflanzliche und nicht-pflanzliche Werkstoffe und ihre gestalterische Verwendung
Lerngebiet 4: Einkauf, Vermarktung und Betriebserfolg

Die IHK ist für die Abnahme der Prüfungen zuständig. Nach ca. eineinhalb Jahren erfolgt die Zwischenprüfung in einem praktischen und einem theoretischen Teil. Für die praktische Zwischenprüfung gilt es, einen Strauß zu binden, bei dem gestalterische Grundregeln dargestellt, sowie handwerkliche Fähigkeiten gezeigt werden müssen. Des Weiteren sind verschiedene Andrahtproben sowie ein gebundener Trauerkranzkörper anzufertigen. Das Ergebnis der Zwischenprüfung fließt nicht in das Ergebnis der Abschlussprüfung ein.

Die Abschlussprüfung gliedert sich ebenfalls in einen praktischen und einen theoretischen Teil. Zuerst ist der theoretische Teil zu absolvieren, der die Themenfelder Warenwirtschaft, Technologie sowie Wirtschaft- und Sozialkunde beinhaltet. Neben den praktischen Arbeitsproben Strauß, gesteckte Gefäßfüllung und Pflanzung ist an dem Tag der praktischen Abschlussprüfung die praktische Umsetzung einer komplexen Aufgabe umzusetzen. Diese komplexe Aufgabe beinhaltet des Weiteren einen schriftlichen sowie einen mündlichen Teil in Form eines Beratungsgespräches. Diese beiden Teilbereiche sind ca. zwei Wochen vor der praktischen Umsetzung zu absolvieren. Der/die Auszubildende wählt im Vorfeld einen Themenbereich (Trauer-, Hochzeits-, Tisch- oder Raumschmuck) und zieht im schriftlichen Prüfungsteil eine entsprechende Aufgabenstellung. Zu dieser ist eine farbige Skizze sowie eine Kalkulation einschließlich entsprechender Werkstoffangaben anzufertigen. Im Anschluss findet das Beratungsgespräch statt, in dem der/die Auszubildende dem Prüfungsausschuss die im schriftlichen Teil angefertigte Ausarbeitung präsentiert.

  • geprüfte Floristmeisterin/geprüfter Floristmeister
  • Staatlich geprüfte Gestalterin/Staatlich geprüfter Gestalter für Blumenkunst

Ansprechpartner
Frank Schmitz (Koordinator)
frank.schmitz@bbsgut-trier.de
0651/718 1716

Teamleitung
Anja Simon