Florist/in

Florist/in

Der Beruf Florist/Floristen bezieht Tätigkeiten im gestalterischen als auch im kaufmännischen Bereich ein. Die gestalterische und kreative Tätigkeit richtet sich in erster Linie nach den Kundenwünschen und schließt ein handwerkliches Geschick sowie einen Blick für Ästhetik ein. Auszubildende sollten neben handwerklichem Geschick über ein Empfinden zu Stil, Formen und Farben verfügen und Interesse an der Natur haben. Des Weiteren zählen mathematische Grundfähigkeiten sowie eine gute Merkfähigkeit zu den Voraussetzungen, über die Auszubildende verfügen sollten, um kaufmännische Aufgaben erfolgreich umsetzen zu können. Der Umgang mit Kunden setzt ein Maß an Kontaktfreudigkeit und Offenheit voraus.

Zu den Aufgaben und Tätigkeiten zählt u.a. das Entwerfen und Gestalten von Blumen- und Pflanzenarrangements, die Pflege und Versorgung von Schnittblumen, Pflanzen und Werkstücken, die Kundenberatung sowie der Einkauf von Waren, deren Lagerung und die entsprechende Preiskalkulation. Das kreative Tätigkeitsfeld richtet sich in erster Linie nach den Kundenwünschen und bezieht sich beispielsweise auf Anlässe wie Geburtstage, Hochzeiten, Trauerfälle oder Gedenktage und saisonale Anlässe.

Beschäftigt sind Floristinnen/Floristen in Blumenfachgeschäften, Gartenbaubetrieben, Friedhofsgärtnereien, Gartencentern sowie bei Großhandelsunternehmen.

Die Mindestvoraussetzung, um diesen Ausbildungsberuf wählen zu können, ist ein guter Hauptschulabschluss. Eine Verkürzung der Ausbildungszeit kann gewährt werden, wenn die Auszubildenden über entsprechende Abschlüsse verfügen, beispielsweise dem des Abiturs oder der Fachhochschulreife. Der entsprechende Antrag muss bei der IHK gestellt werden. Die Auszubildenden müssen während des Ausbildungszeitraums einen Ausbildungsnachweis in Form eines Berichtsheftes führen.

Während und nach der Ausbildung besteht die Möglichkeit, an Berufswettkämpfen auf verschiedenen Ebenen teilzunehmen.

Die duale Ausbildung zur anerkannten Floristin/zum anerkannten Floristen im Handel erstreckt sich über einen Zeitraum von drei Jahren und endet mit dem Bestehen der Abschlussprüfung. Die Ausbildung findet an zwei Lernorten statt, dem Ausbildungsbetrieb sowie der Berufsschule. Die Auszubildenden besuchen die Berufsschule an ein bis zwei Tagen für sechs bis acht Schulstunden pro Woche. An drei bis vier Tagen je Woche findet die Ausbildung im Betrieb statt.
Neben den berufsbezogenen Fächern werden die allgemeinbildenden Fächer Deutsch/Kommunikation, Wirtschafts- und Sozialkunde sowie Religion/Ethik unterrichtet.

Der berufsbezogene Unterricht gliedert sich in die folgenden 14 Lernfelder:

LF  1: Betrieb und Sortiment analysieren und präsentieren

LF  2: Schnittware annehmen, versorgen und lagern

LF  3: Pflanzen pflegen

LF  4: Sträuße gestalten und Preise berechnen

LF  5: Im Kassenbereich arbeiten

LF  6: Trauer- und Gedenkfloristik gestalten

LF  7: Pflanzungen gestalten

LF  8: Kundenorientierte Beratungs- und Verkaufsgespräche führen

LF  9: Saisonale Waren und Werkstücke präsentieren

LF10: Gesteckte Gefäßfüllungen gestalten und kalkulieren

LF11: Kunden und Kundinnen binden und gewinnen

LF12: Hochzeitsfloristik gestalten und kalkulieren

LF13: Raumfloristik gestalten und kalkulieren

LF14: Tischfloristik gestalten und kalkulieren

Die IHK ist für die Abnahme der Prüfungen zuständig. Am Ende des 2. Ausbildungsjahres findet der erste Teil der „Gestreckten Abschlussprüfung“ statt. Dieser umfasst einen praktischen und einen theoretischen Abschnitt.

Der praktische Teil beinhaltet das Herstellen floraler Werkstoffe und besteht aus vier Arbeitsaufgaben: einen Strauß binden, einen Anstecker herstellen, einen Kranz binden und eine Pflanzung anfertigen. Dabei sollen die Arbeitsschritte geplant, geeignete Techniken angewendet und die Ergebnisse im Hinblick auf Qualität, Wirtschaftlichkeit, Nachhaltigkeit sowie Arbeits- und Gesundheitsschutz umgesetzt werden.

 

Der zweite Teil der „Gestreckten Abschlussprüfung“ erfolgt zum Ende

der Ausbildungszeit und umfasst ebenfalls einen praktischen sowie einen theoretischen Abschnitt. Der theoretische Teil deckt die Themenfelder Technologie, Warenwirtschaft sowie Wirtschaft- und Sozialkunde ab.

Der praktische Teil der Prüfung im Bereich „Entwerfen und Umsetzen floraler Projekte“ besteht aus mehreren Arbeitsaufgaben, einer Präsentation und einem auftragsbezogenen Fachgespräch. Er gliedert sich in zwei Abschnitte.

 

Erster Abschnitt: Die Prüfungsteilnehmerin/der Prüfungsteilnehmer erhält einen handlungsorientierten Arbeitsauftrag (Arbeitsaufgabe 1) aus einem zuvor festgelegten Themenbereich (Hochzeits-, Trauer-, Tisch- oder Raumschmuck). Dazu wird ein Entwurf erstellt, bestehend aus einem Kernstück und zwei Begleitstücken (florale Werkstücke) inklusive Werkstoffliste sowie Kalkulation. Dieser Entwurf wird in einem Fachgespräch mit dem Prüfungsausschuss präsentiert.

Zweiter Abschnitt: Im Anschluss wird der Entwurf praktisch umgesetzt. Dabei werden das Kernstück sowie die beiden Begleitstücke (Arbeitsaufgabe 2,3 und 4) unter Berücksichtigung gestalterischer Elemente und Prinzipien angefertigt.

 

Das Gesamtergebnis der Abschlussprüfung ergibt sich aus den Ergebnissen beider Teilprüfungen (1.Teil und 2.Teil).

    • Floristmeister/in mit dem Abschluss Staatlich Geprüfte/r Wirtschafter/in Floristik sowie Bachelor Professional in Floristik (Floristmeisterschule Stuttgart-Hohenheim)

     

    • Floristmeister/in (FDF-Floristmeisterschule Gelsenkirchen)

     

    • Staatlich Geprüfte/r Gestalter/in für Blumenkunst und Bachelor Professional in Gestaltung (Staatliche Fachschule für Blumenkunst Weihenstephan)

     

Ansprechpartnerin
Ruth Wallerath (Koordinatorin)
ruth.wallerath@bbsgut-trier.de
0651/718 1715

Teamleitung
Anja Simon