Friseur/in

Friseur/Friseurin

Schwerpunkt des Ausbildungsberufes Friseur/ Friseurin ist die Durchführung von Friseur- und Kosmetikdienstleistungen. Friseure/Friseurinnen reinigen und pflegen das Haar und die Kopfhaut der Kunden. Sie schneiden Haare mit unterschiedlichen Techniken, führen Struktur – und Farbveränderungen der Haare durch. Ebenso formen und gestalten sie Frisuren mit unterschiedlichen Techniken. Hierbei beraten sie die Kunden unter Berücksichtigung ästhetischer Aspekte, der Kopf- und Gesichtsform, der Gesamterscheinung sowie modischer Trends. Sie unterbreiten den Kunden individuelle Vorschläge und setzen diese um. Darüber hinaus führen sie kosmetische Maßnahmen durch: Sie pflegen und gestalten Hände und Nägel und das Gesicht. Neben diesen Kernqualifikationen sind seit der Neuordnung des Berufes (2007) weitere Aufgaben hinzugekommen, insbesondere im Bereich des Kundenmanagements, der Betriebsorganisation einschließlich der neuen Kommunikations- und Informationssysteme, des Marketings sowie des unternehmerischen Denkens und Handelns.

Neben den eben genannten Tätigkeiten gibt es für Auszubildende des Friseurhandwerks den Bereich der sogenannten Wahlqualifikation. Die Auszubildenden wählen eine der folgenden Qualifikationen um sich in diesem Bereich zu spezialisieren:

  • Pflegende Kosmetik/ Visagistik
  • Langhaarfrisuren
  • Nageldesign/ -modellage
  • Haarersatz
  • Coloration

Beschäftigt sind Friseurinnen und Friseure überwiegend in Friseursalons. Daneben ist aber auch die Arbeit bei Industrieunternehmen, wie z.B. Herstellern von Haarkosmetik, möglich wie auch Trainertätigkeiten.

Die Ausbildung zum Friseur/zur Friseurin ist ein 3jähriger anerkannter Ausbildungsberuf im Handwerk. Sie erfolgt als duale Ausbildung an den beiden Lernorten Betrieb und Berufsschule in Teilzeitform, d. h. die Auszubildenden besuchen die Berufsschule an ein bzw. zwei Tagen je Woche und arbeiten an vier bzw. drei Tagen je Woche im Ausbildungsbetrieb. Der Teil der praktischen Ausbildung wird durch die überbetriebliche Lehrlingsunterweisung (ÜLU) in der Handwerkskammer Trier ergänzt.

Ein Unterrichtstag in der Berufsschule umfasst i. d. R. acht Unterrichtsstunden, mindestens jedoch sechs Unterrichtsstunden. Neben dem in Lernfeldern durchgeführten Fachunterricht werden auch die Fächer Deutsch/Kommunikation, Religion/Ethik, Sozialkunde/Wirtschaftslehre sowie Wahlpflichtfächer unterrichtet. Im 1. und 2. Ausbildungsjahr werden die drei Wahlpflichtfächer Chemie, Mathematik und Beratung und Präsentation unterrichtet.

Über die Ausbildungsinhalte haben die Auszubildenden ein Berichtsheft als schriftlichen Nachweis zu führen.

Der Unterricht gliedert sich im Rahmen der Lernfeldkonzeption in folgende Lernfelder:

  1. In Ausbildung und Beruf orientieren
  2. Kunden empfangen und betreuen
  3. Haare und Kopfhaut pflegen
  4. Frisuren empfehlen
  5. Haare schneiden
  6. Frisuren erstellen
  7. Haare dauerhaft umformen
  8. Haare tönen
  9. Haare färben und blondieren
  10. Hände und Nägel pflegen und gestalten
  11. Haut dekorativ gestalten
  12. Betriebliche Prozesse mitgestalten
  13. Komplexe Friseurdienstleistungen durchführen

Die gestreckte Abschluss- oder Gesellenprüfung besteht aus zwei Teilen: Mitte des zweiten Ausbildungsjahres findet Teil 1 und am Ende der Ausbildung Teil 2 statt.

Teil 1 der Gesellenprüfung besteht aus dem Prüfungsbereich Klassische Friseurarbeit.
Teil 2 der Gesellenprüfung besteht aus vier Prüfungsbereichen:

  1. Friseur- und Kosmetikdienstleistungen
  2. Friseurtechniken
  3. Betriebsorganisation und Kundenmanagement
  4. Wirtschafts- und Sozialkunde

Die Prüfungsbereiche 2-4 sind schriftliche Prüfungen.

Teil 1 der Prüfung wird mit 25 Prozent gewichtet und Teil 2 mit 75 Prozent.
Die Gesellenprüfung im Friseurhandwerk ist bestanden, wenn die Leistungen

  1. im Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 mit mindestens „ausreichend“,
  2. im Ergebnis von Teil 2 der Gesellenprüfung mit mindestens „ausreichend“,
  3. im Prüfungsbereich Friseur- und Kosmetikdienstleistung mit mindestens „ausreichend“,
  4. in mindestens zwei der übrigen Prüfungsbereiche von Teil 2 mit mindestens „ausreichend“ und
  5. in keinem Prüfungsbereich von Teil 2 mit „ungenügend“ bewertet worden sind.

Unabhängig davon stellt auch die Berufsschule ein Zeugnis aus. Ist das Ziel der Berufsschule erreicht, erhalten die Auszubildenden ein Abschlusszeugnis, ansonsten ein Abgangszeugnis. Ein Abschlusszeugnis ist insbesondere dann wichtig, wenn ein höherer schulischer Abschluss wie die Fachhochschulreife oder die allgemeine Hochschulreife angestrebt wird.

  • Friseurmeister/in
  • Betriebswirt/in im Handwerk
  • Lehramtsstudium der Körperpflege bzw. Kosmetikchemie
  • Make-up-Artistin, Visagist/in
  • Maskenbildner/in

Ansprechpartner

Frank Schmitz (Koordinator)
frank.schmitz@bbsgut-trier.de
0651/718 1716