Glaser/in

Glaser – Fachrichtung Verglasung und Glasbau

Glaser/innen der Fachrichtung Verglasung und Glasbau verglasen Fenster, Türen, Schaufenster und Vitrinen, rahmen Bilder ein und fertigen Spiegel an. Auch anspruchsvolle Kunstverglasungen nehmen sie vor. Oft handelt es sich hierbei um Kirchenfenster oder Fenster in repräsentativen Gebäuden, die restauriert oder neu verglast werden müssen. Zur Vorbereitung ihrer Arbeit fertigen Glaser/innen zunächst Entwürfe an. Dann schneiden sie das Glas zu und schleifen und polieren die Schnittkanten. Zu ihren Aufgaben gehört es auch, Glas durch Gravur und Schleifarbeiten oder durch Bemalung zu veredeln.

Zu den Tätigkeiten gehören u. a:

  • Glaskonstruktionen planen und entwerfen
  • Aufmaß – und Zuschneidearbeiten erledigen
  • Schleif-, Bohr- und Sägearbeiten z.T. mit Spezialmaschinen (etwa Kunststein- oder Diamant-Glassägen) durchführen, Kanten bearbeiten
  • Blei-, Messing- und Eloxalverglasungen anfertigen
  • Glas veredeln, z. B. mattieren (etwa mit der Sandstrahltechnik), beschichten (Emaillieren, Siebdruck) oder bedrucken (Farbtransferdruck)
  • Spiegel oder Glasmöbel anfertigen
  • Holz und weitere Werkstoffe vorbereiten, Bilderleisten, -rahmen und Passepartouts anfertigen, Bilder und Spiegel einrahmen
  • Kunststoffe bearbeiten, z. B. Lichtplatten aus Kunststoff einbauen
  • im Bereich Kunstverglasung Entwürfe nach Kundenwünschen umsetzen und erstellen, Schablonen anfertigen
  • Glasprodukte sachgerecht lagern, verpacken und für den Transport vorbereiten
  • Reparatur- und Instandsetzungsarbeiten ausführen
  • Montage- und Reparaturarbeiten auf der Baustelle erledigen

Die Ausbildung zum Glaser/zur Glaserin ist ein 3jähriger anerkannter Ausbildungsberuf im Handwerk. Sie erfolgt als duale Ausbildung an den beiden Lernorten Betrieb und Berufsschule in Teilzeitform, d. h., die Auszubildenden besuchen die Berufsschule an ein bzw. zwei Tagen je Woche und arbeiten an vier bzw. drei Tagen je Woche im Ausbildungsbetrieb.

An der BBS GuT Trier erfolgt die Ausbildung aufgrund der geringen Ausbildungszahlen in einer Sammelklasse, d. h., alle drei Lehrjahre werden gemeinsam unterrichtet. So kommen am 1. Berufsschultag (momentan am Mittwoch) alle drei Lehrjahre zur Berufsschule. Am zusätzlichen 2. Berufsschultag (momentan 14-tägig Donnerstag) kommen im 1. Schulhalbjahr nur das 1. +2. Lehrjahr und im 2. Schulhalbjahr nur das 3. Lehrjahr zur Berufsschule.

Ein Unterrichtstag in der Berufsschule umfasst i. d. R. acht Unterrichtsstunden, mindestens jedoch sechs Unterrichtsstunden. Neben dem in Lernfeldern durchgeführten Fachunterricht werden auch die Fächer Deutsch/Kommunikation sowie Sozialkunde/Wirtschaftslehre unterrichtet.

Über die Ausbildungsinhalte haben die Auszubildenden in Absprache mit dem Ausbildungsbetrieb ein Berichtsheft als schriftlichen Nachweis zu führen.

Der Unterricht gliedert sich im Rahmen der Lernfeldkonzeption in folgende Lernfelder:

  1. Flachglasformate anfertigen und einbauen
  2. Werkstücke herstellen
  3. Objekte aus Glas und Glaserzeugnissen herstellen
  4. Spiegel be- und verarbeiten
  5. Bauteile instand setzen und renovieren
  6. Mehrscheibenisolierglas einbauen
  7. Glaskonstruktionen herstellen
  8. Kunstverglasungen ein- und ausbauen
  9. Funktionsgläser einbauen
  10. Kunstverglasungen herstellen und instand setzen
  11. Verglasungen und Glaskonstruktionen am Bau montieren
  12. Bilder und veredelte Gläser einrahmen

Die Abschluss- oder Gesellenprüfung besteht aus zwei Teilen: der Zwischen- und der Abschlussprüfung. Vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres findet im Frühjahr die Zwischenprüfung und am Ende der Ausbildung die Abschlussprüfung statt. Beide Teile bestehen aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. Die Teilnahme an der Zwischenprüfung ist eine Voraussetzung zur Zulassung zur Abschlussprüfung. Bestanden ist die Abschlussprüfung dann, wenn das Gesamtergebnis aus dem schriftlichen und dem praktischen Teil mit „ausreichend“ bewertet wird.

Unabhängig davon stellt auch die Berufsschule ein Zeugnis aus. Ist das Ziel der Berufsschule erreicht, erhalten die Auszubildenden ein Abschlusszeugnis, ansonsten ein Abgangszeugnis. Ein Abschlusszeugnis ist insbesondere dann wichtig, wenn ein höherer schulischer Abschluss wie z.B. die Fachhochschulreife angestrebt wird.

  • Glasermeister/in
  • Techniker/in der Fachrichtung Glastechnik
  • Studium z. B. Keramik-, Glastechnik oder Bauingenieurwesen

Ansprechpartner
Enrico Schütze (Koordinator)
0651 / 718 1719
Ralf Oetzel (Klassen-/Fachlehrer)

Downloads
Rahmenlehrplan
Ausbildungsordnung

Links
Erfolgserlebnisse eines Glaserauszubildenden aus Trier

Berufsbeschreibung der Bundesagentur für Arbeit (Berufenet)
https://berufenet.arbeitsagentur.de/berufenet/faces/index?path=null/suchergebnisse/kurzbeschreibung&dkz=4364&such=glaser
https://berufenet.arbeitsagentur.de/berufenet/bkb/4364.pdf

Bundesinnungsverband des Glaserhandwerks
Berufsbilder
Aus/Weiterbildung

Bundesverband der Jungglaser und Fensterbauer e.V.
http://www.jungglaser.de/

Glaserinnung Trier-Saarburg
http://www.das-handwerk.de/93.html?&L=1

Videos
https://youtu.be/w4CjKvruZ8A
https://youtu.be/7A2PIaOF-WU
https://youtu.be/GXVkjSdoH0M
https://youtu.be/0myk8F7bmvE