Schilder- und Lichtreklamehersteller/in

Schilder- und Lichtreklamehersteller/in

Der Beruf des Schilder- und Lichtreklameherstellers bietet eine interessante Kombination von unterschiedlichen handwerklichen Tätigkeiten und Arbeit am PC. Kenntnisse von Grafik- und Bildbearbeitungsprogrammen, sowie Sicherheit im Umgang mit Ausgabemedien wie Schneideplotter und Digitaldrucker gehören dazu. Kreative Qualifikationen in der Gestaltung und Anwendung von Schriften sind unabdingbar.
Der Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeiten liegt im Herstellen von Werbemitteln für die Außenwerbung: Gestalten und Entwickeln von Werbeanlagen (beleuchtet oder unbeleuchtet) und Hinweisschildern aller Art. Weiterhin gehören zu den Arbeitsbereichen: Fahrzeugbeschriftungen, Car-Wrapping (Fahrzeugvollverklebung), Digitaldruck auf unterschiedlichen Untergründen und in unterschiedlichen Formaten, Vergoldetechniken, Siebdruck, Textilveredelung, Messebau

Um diese Arbeiten ausführen zu können, muss ein Schilder- und Lichtreklamehersteller/Schilder- und Lichtreklameherstellerin handwerkliche Fertigkeiten aus verschiedenen Bereichen besitzen. Dazu gehö¬ren z. B. Beschichtungstechniken, Metall- und Kunststoff¬bearbeitung, Verarbeiten von Textilen und Folien und die Siebdrucktechnik.

Theoretische Kenntnisse sind insbesondere in den Gebieten der Schriftgestaltung, der Lichtwerbe-technik und der Werbegestaltung nötig. Unabdingbar sind für diesen Beruf außerdem Krea¬tivität, Sicherheit im Umgang mit Farbe und Form und Ideenreichtum.

Beschäftigt sind Schilder-/Lichtreklamehersteller/innen überwiegend in kleinen und mittleren Handwerksbetrieben.

Die Ausbildung zur/ zum Schilder- und Lichtreklamehersteller/in ist ein dreijähriger anerkannter Ausbildungsberuf im Handwerk. Sie erfolgt als duale Ausbildung an den beiden Lernorten Betrieb und Berufsschule in Teilzeitform, d. h. die Auszubildenden besuchen die Berufsschule an ein bzw. zwei Tagen je Woche und arbeiten an vier bzw. drei Tagen je Woche im Ausbildungsbetrieb.
Ein Unterrichtstag in der Berufsschule umfasst i. d. R. acht Unterrichtsstunden, mindestens jedoch sechs Unterrichtsstunden. Neben dem in Lernfeldern durchgeführten Fachunterricht werden auch die Fächer Deutsch/Kommunikation und Sozialkunde/Wirtschaftslehre unterrichtet.

Die Landesfachklasse der Schilder- und Lichtreklamehersteller/in wird an der BBS Gestaltung und Technik in einer Jahrgangssammelklasse unterrichtet. Aufgrund der Einteilung des Rahmenlehrplans in 12 Lernfelder, die inhaltlich nicht unmittelbar aufeinander aufbauen, kann im Unterricht sehr gut ein handlungsorientierter Ansatz verwirklicht werden. Anhand von Kundenaufträgen bearbeiten die Schülerinnen und Schüler die vorgesehenen Inhalte. Die heterogene Zusammensetzung der Klasse aus verschiedenen Ausbildungsjahren ist dabei dem Lernklima förderlich.

  1.  Beruf und Betrieb präsentieren, sowie Produkte und Dienstleistungen beschreiben
  2. Zweidimensionale Kommunikationsmittel manuell herstellen
  3. Zweidimensionale Kommunikationsmittel digital herstellen
  4. Zweidimensionale Kommunikationsmittel beleuchten
  5. Bestehende Kommunikationsmittel umgestalten
  6. Mehrteilige Außenwerbeanlagen fertigen
  7. Beleuchtete dreidimensionale Kommunikationsmittel modifizieren
  8. Messeauftritte planen
  9. Logos und deren Anwendungsrichtlinien für Corporate-Design-Handbücher entwickeln
  10. Dreidimensionale Kommunikationsmittel für Werbezwecke gestalten
  11. Be- und hinterleuchtete Kommunikationsmittel montieren und dem Kunden übergeben
  12. Kommunikationskonzepte entwickeln und präsentieren

In unregelmäßigen Abständen werden an der BBS GuT für die Klasse der Schilder- und Lichtreklamehersteller praktische Workshops zum Thema Airbrush und kreative Lackiertechniken durchgeführt. Weiterhin werden regelmäßig Fahrten zur Fachmesse „VisCom“ (Frankfurt) organisiert.

Die gestreckte Abschluss- oder Gesellenprüfung besteht aus zwei Teilen: Vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres findet Teil 1 und am Ende der Ausbildung Teil 2 statt. Beide Teile bestehen aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. Bestanden ist die Prüfung dann, wenn alle Anforderungen der Ausbildungsordnung gemäß (s. u. Link) erfüllt sind.

Unabhängig davon stellt auch die Berufsschule ein Zeugnis aus. Ist das Ziel der Berufsschule erreicht, erhalten die Auszubildenden ein Abschlusszeugnis, ansonsten ein Abgangszeugnis. Ein Abschlusszeugnis ist insbesondere dann wichtig, wenn ein höherer schulischer Abschluss als die Fachhochschulreife angestrebt wird.

Zentral für Rheinland-Pfalz und das Saarland wird an unserer Schule Teil 1 der Gesellenprüfung (Kenntnisse und Fertigkeiten) durchgeführt. Im praktischen Teil gehört dazu das Vektorisieren eines Logos am PC, Spationieren eines vorgegebenen Textes und manuelle Vergrößerungstechniken .

In Teil 2 der Gesellenprüfung findet die Entwurfsklausur (Gestaltung des Gesellenprüfungsstückes am PC) sowie die Kenntnisprüfung in den Räumen der BBS GuT statt (zentral für Rheinland-Pfalz und Saarland).

Der Schilder- und Lichtreklamehersteller / die Schilder- und Lichtreklameherstellerin kann sich durch die von der Berufsorganisa¬tion und der Indu¬strie durchgeführten Lehrgänge weiterbilden und so z. B. die Qualifikation „Elektrofachkraft für besondere Tätigkeiten“ erwerben.

Die Meisterprüfung kann an der Bundesfachschule für Werbetechnik in Lahr/Schwarzwald abgelegt werden.

Bei entsprechenden schulischen Voraussetzungen kann der Schilder- und Lichtreklamehersteller / die Schilder- und Lichtreklameherstellerin nach der Ausbildung ein Studium im Bereich Kommunikations- oder Grafikdesign aufnehmen.

Ansprechpartner
Enrico Schütze (Koordinator)
0651 / 718 1719
Monika Regenhardt (Klassenleitung)

Downloads
Rahmenlehrplan
Ausbildungsordnung

Links
Informationsfilm der Bundesagentur für Arbeit
http://www.berufe.tv/ausbildungsberufe/kunsthandwerk-restaurierung-und-design/schilder-und-lichtreklamehersteller-in
http://planet-beruf.de/fileadmin/assets/PDF/BKB/8491.pdf