Anlagenmechaniker/in für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik

Anlagenmechaniker/in für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik

Seit 2003 sind die beiden Ausbildungsberufe „Gas- und Wasserinstallateur“ und „Zentralheizungs- und Lüftungsbauer“ zu einem Ausbildungsberuf zusammengelegt. Die Ausbildung zur/ zum Anlagenmechaniker/in für SHK dauert in der Regel 3,5 Jahre.

Dieser vielseitige Beruf umfasst schwerpunktmäßig die Planung, Installation und Wartung der technischen Gebäudeausstattung. Insbesondere werden Anlagen zur Energie- und Trinkwasserversorgung, der Abwasserentsorgung sowie der Klimatechnik gebaut. Die Installation von Bädern nimmt ebenso einen großen Stellenwert in diesem Beruf ein. Auch die Elektrotechnik stellt einen immer größer werdenden Bereich dar.

Die Beratung von Kunden tritt in diesem umwelttechnischen Beruf in den Vordergrund. Hierzu sollten soziale Kompetenzen ebenso vorhanden sein wie gute technisch-mathematische Grundlagen, räumliches Vorstellungsvermögen und handwerkliches Geschick, um kreative technische Lösungen mit Präzision im Umgang mit modernen Anlagen anbieten zu können.

Die duale Ausbildung zum in Industrie und Handwerk anerkannten Ausbildungsberuf der/des Anlagenmechaniker/in für SHK erfolgt in 3, 5 Jahren. Dabei besuchen die Auszubildenden die Berufsschule im Blockunterricht jeweils eine Woche lang, um dann mehrere Wochen am Stück in ihren Ausbildungsbetrieben alle praktischen Fertigkeiten erlernen zu können. Der Teil der praktischen Ausbildung wird durch die Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung (ÜLU) in der Handwerkskammer Trier ergänzt.

Ein Unterrichtstag in der Berufsschule umfasst i. d. R. acht Unterrichtsstunden, mindestens jedoch sechs Unterrichtsstunden. Neben dem in Lernfeldern durchgeführten Fachunterricht werden auch die Fächer Deutsch/Kommunikation, Religion/Ethik, Sozialkunde/Wirtschaftslehre sowie unterschiedliche Wahlpflichtfächer unterrichtet.

Über die Ausbildungsinhalte im Betrieb, in der Handwerkskammer und in der Berufsschule haben die Auszubildenden ein Berichtsheft als schriftlichen Nachweis zu führen.

Alternativ zu dieser Berufsausbildung besteht für junge Menschen mit Fachhochschulreife oder Allgemeiner Hochschulreife auch die Möglichkeit zum kooperativen Studium. Diese Ingenieurausbildung zum Bachelor of Engineering, bei der die Innung Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik Trier-Saarburg, die Hochschule Trier und die Berufsbildende Schule Gestaltung und Technik kooperieren, verläuft nach folgendem Schema: Einstieg mit 15 bis 18 Monaten Berufsausbildung in Betrieb und Berufsschule und anschließendem Studium mit einer Regelstudienzeit von 7 Semestern. Das fünfte Semester ist als Praxissemester vorgesehen, in dem auch die Gesellenprüfung abgelegt wird.

Der Unterricht gliedert sich im Rahmen der Lernfeldkonzeption in folgende Lernfelder:

  1. Bauelemente mit handgeführten Werkzeugen fertigen
  2. Bauelemente mit Maschinen fertigen
  3. Baugruppen herstellen und montieren
  4. Technische Systeme instand halten
  5. Trinkwasseranlagen installieren
  6. Entwässerungsanlagen installieren
  7. Wärmeverteilanlagen installieren
  8. Sanitärräume ausstatten
  9. Trinkwassererwärmungsanlagen installieren
  10. Wärmeerzeugungsanlagen für gasförmige Brennstoffe installieren
  11. Wärmeerzeugungsanlagen für flüssige und feste Brennstoffe installieren
  12. Ressourcenschonende Anlagen installieren
  13. Raumlufttechnische Anlagen installieren
  14. Versorgungstechnische Anlagen einstellen und energetisch optimieren
  15. Versorgungstechnische Anlagen instand halten

Gemäß der Ausbildungsverordnung hat ein Auszubildender die Pflicht einen schriftlichen Ausbildungsnachweis zu führen. Eine ordnungsgemäße Führung ist Zulassungsvoraussetzung zur Gesellenprüfung Teil I und II. Die Prüfung der Ausbildungsnachweise erfolgt durch den SHK-Gesellenprüfungsausschuss.

Downloads
Hinweisschreiben_Ausbildungsnachweis_SHK-Innung_Stand_2021
Vordruck_Ausbildungsnachweis_Fachbericht_SHK-Innung_Stand_2021
Vordruck_Wochenberichte SHK-Innung_Stand_2021
Muster_Wochenbericht_Ausbildungsnachweis_SHK-Innung_2021
Beispiele_Fachbericht_SHK-Innung_Stand_2021

Die gestreckte Abschluss- oder Gesellenprüfung besteht aus zwei Teilen: Vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres findet Teil 1 und am Ende der Ausbildung Teil 2 statt. Bestanden ist die Prüfung dann, wenn alle Anforderungen laut der Ausbildungsverordnung Abschnitt 2 (Link, s.u.) erfüllt sind. Unabhängig davon stellt auch die Berufsschule ein Zeugnis aus. Ist das Ziel der Berufsschule erreicht, erhalten die Auszubildenden ein Abschlusszeugnis, ansonsten ein Abgangszeugnis. Ein Abschlusszeugnis ist insbesondere dann wichtig, wenn ein höherer schulischer Abschluss wie die Fachhochschulreife oder der staatlich geprüfte Techniker angestrebt wird.

  • Staatlich geprüfter Heizungs-, Lüftungs- und Klimatechniker/in
  • Installateur- und Heizungsbaumeister/in
  • Betriebswirt/in im Handwerk
  • Studium der Gebäudetechnik, Versorgungstechnik etc.

Verordnung über die Berufsausbildung zum Anlagenmechaniker für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik und zur Anlagenmechanikerin für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik
https://www.bibb.de/dienst/berufesuche/de/index_berufesuche.php/profile/apprenticeship/210715

Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Anlagenmechaniker für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik und Anlagenmechanikerin für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik
https://www.bibb.de/dienst/berufesuche/de/index_berufesuche.php/profile/apprenticeship/210715

Ansprechpartner
Stefan Bleser (Koordinator)
Stefan.bleser@bbsgut-trier.de
0651/718-1730
Jan Roor (Teamleiter)

Downloads
Schulbuchliste
Entschuldigungsschreiben
Blockplan SHK ist zu finden unter:
Startseite BBS GuT – Termine – Blockplan

Links
Ausbildung.de

Video
Zentralverband Sanitär Heizung Klima, veröffentlicht am 31.03.2016
https://www.youtube.com/watch?v=mLucTia-dM8