Kraftfahrzeugmechatroniker/in
Kraftfahrzeugmechatronikerinnen und Kraftfahrzeugmechatroniker warten Fahrzeuge, setzen sie instand, rüsten sie mit Zusatzeinrichtungen, Zubehör und Sonderausstattungen aus, um oder nach und prüfen fahrzeugtechnische Systeme.
Die Ausbildung zur Kraftfahrzeugmechatronikerin und zum Kraftfahrzeugmechatroniker kann in verschiedenen Schwerpunkten erfolgen: Im Schwerpunkt Personenkraftwagentechnik wird an Fahrzeugen gearbeitet, mit denen höchstens neun Personen transportiert werden. Im Schwerpunkt Nutzfahrzeugtechnik erfolgen entsprechende Arbeiten an Kraftfahrzeugen zum Transport von Personen und Lasten sowie von Einsatzkräften. Im Schwerpunkt Karosserietechnik wird im Wesentlichen an der Karosserie gearbeitet.
Beschäftigt sind Kraftfahrzeugmechatroniker/innen in Betrieben von Fahrzeugherstellern, in Servicebetrieben, in Reparaturwerkstätten und bei Herstellern und Ausrüstern von Kraftfahrzeugen.
Zu den Tätigkeiten gehören u. a.: Arbeiten an elektrischen, mechanischen, hydraulischen und pneumatischen fahrzeugtechnischen Systemen, Planen und Vorbereiten von Tätigkeiten, Messen und Beurteilen von Werten und Daten, Durchführen von Wartungen und Inspektionen, Diagnostizieren, Außerbetriebnahme, Demontieren, Reparieren, Austauschen, Montieren und Inbetriebnahme fahrzeugtechnischer Systeme, Durchführen von Sicherheitsprüfungen nach rechtlichen Vorgaben, Bedienen technischer Systeme, betriebliche und außerbetriebliche Kommunikation, Dokumentieren der Arbeit, Sicht- und Funktionsprüfungen.
Die Ausbildung zur/zum Kraftfahrzeugmechatroniker/in ist ein 3,5-jähriger anerkannter Ausbildungsberuf in der Industrie und im Handwerk. Sie erfolgt als duale Ausbildung an den beiden Lernorten Betrieb und Berufsschule in Teilzeitform, d. h. die Auszubildenden besuchen die Berufsschule an ein bzw. zwei Tagen je Woche und arbeiten an vier bzw. drei Tagen je Woche im Ausbildungsbetrieb. Der Teil der praktischen Ausbildung wird durch die überbetriebliche Lehrlingsunterweisung (ÜLU) in der Handwerkskammer Trier ergänzt.
Ein Unterrichtstag in der Berufsschule umfasst i. d. R. acht Unterrichtsstunden, mindestens jedoch sechs Unterrichtsstunden. Neben dem in Lernfeldern durchgeführten Fachunterricht werden auch die Fächer Deutsch/Kommunikation, Religion/Ethik, Sozialkunde/Wirtschaftslehre sowie Wahlpflichtfächer unterrichtet.
Über die Ausbildungsinhalte haben die Auszubildenden ein Berichtsheft als schriftlichen Nachweis zu führen.
Der Unterricht gliedert sich im Rahmen der Lernfeldkonzeption in folgende Lernfelder
Für alle Schwerpunkte:
1. Fahrzeuge und Systeme nach Vorgaben warten und inspizieren
2. Einfache Baugruppen und Systeme prüfen, demontieren, austauschen und montieren
3. Funktionsstörungen identifizieren und beseitigen
4. Umrüstarbeiten nach Kundenwünschen durchführen
5. Inspektionen und Zusatzarbeiten durchführen
6. Funktionsstörungen an Bordnetz-, Ladestrom- und Startsystemen diagnostizieren und beheben
7. Verschleißbehaftete Baugruppen und Systeme instand setzen
8. Mechatronische Systeme des Antriebsmanagements diagnostizieren
9. Serviceaufgaben an Komfort- und Sicherheitssystemen durchführen
10. Schäden an Fahrwerks- und Bremssystemen instand setzen
Für den Schwerpunkt Personenkraftwagentechnik:
11. Vernetzte Antriebs-, Komfort- und Sicherheitssysteme diagnostizieren und instand setzen
12. Fahrzeuge für Sicherheitsprüfungen und Abnahmen vorbereiten
13. Antriebskomponenten reparieren
14. Systeme und Komponenten aus-, um- und nachrüsten
Für den Schwerpunkt Nutzfahrzeugtechnik:
11. Vernetzte Antriebs-, Komfort- und Sicherheitssysteme diagnostizieren und instand setzen
12. Fahrzeuge für Sicherheitsprüfungen und Abnahmen vorbereiten
13. Antriebskomponenten reparieren
14. Systeme und Komponenten aus-, um- und nachrüsten
Für den Schwerpunkt Karosserietechnik:
11. Fahrzeug- und Karosserieschäden analysieren
12. Beschädigte Fahrzeugkarosserien reparieren
13. Karosserieoberflächen und Ausstattungsteile bearbeiten
14. Systeme und Komponenten aus-, um- und nachrüsten
Die gestreckte Abschluss- oder Gesellenprüfung besteht aus zwei Teilen: Vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres findet Teil 1 und am Ende der Ausbildung Teil 2 statt. Beide Teile bestehen aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. Bestanden ist die Prüfung dann, wenn das Gesamtergebnis aus Teil 1 und 2 mit „ausreichend“ bewertet wird.
Unabhängig davon stellt auch die Berufsschule ein Zeugnis aus. Ist das Ziel der Berufsschule erreicht, erhalten die Auszubildenden ein Abschlusszeugnis, ansonsten ein Abgangszeugnis. Ein Abschlusszeugnis ist insbesondere dann wichtig, wenn ein höherer schulischer Abschluss wie die Fachhochschulreife oder der staatlich geprüfte Kraftfahrzeugtechniker angestrebt wird.
Staatlich geprüfter Kraftfahrzeugtechniker/in
Kfz-Technikermeister/in
Betriebswirt/in im Handwerk
Studium der Kraftfahrzeugtechnik, des Maschinenbaus etc.
Ansprechpartner
Stefan Bleser (Koordinator)
Stefan.bleser@bbsgut-trier.de
0651/718-1730
Thomas Brach (Teamleiter)
Downloads
Schulbuchliste Kfz
Rahmenlehrplan
Ausbildungsordnung
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