Technische/r Produktdesigner/in FR Maschinen- und Anlagenkonstruktion
Technische Produktdesigner/innen – früher Technische Zeichner – der Fachrichtung Maschinen- und Anlagenkonstruktion planen und begleiten Produktentwicklungsprozesse. Hierzu gehört u. a. das Konstruieren oder Modifizieren von Bauteilen und Baugruppen mit 3D-CAD-Systemen nach Kundenvorgaben. Bei der Konstruktion werden z.B. Werkstoffeigenschaften, Fertigungsverfahren und Montagetechniken berücksichtigt. Die Technischen Produktdesigner/innen beachten hierbei die jeweils einschlägigen Normen, Gestaltungsvorgaben für verschiedene Bauteilformen und entwickeln zielführende Modellierungsstrategien. Sie achten auf wirtschaftliche Konstruktionen und präsentieren ihre Arbeitsergebnisse auch vor Kunden.
Beschäftigt sind Technische/r Produktdesigner/innen in der Fachrichtung Maschinen- und Anlagenkonstruktion in Entwicklungs- und Konstruktionsabteilungen von Industrieunternehmen, Konstruktionsbüros und Ingenieurdienstleistern, insbesondere des Maschinen- und Anlagenbaues, des Apparatebaus, des Schiff-, Fahrzeug-und Flugzeugbaus sowie der Verpackungsindustrie.
Zu den Tätigkeiten gehören u. a.: Entwerfen und Konstruieren von Produkten und technischen Erzeugnissen nach Kundenvorgaben, Erstellen von 3D-CAD-Datensätzen und technischen Dokumentationen, Anwenden branchenspezifischer Werkstoffnormen , Berücksichtigen der Fertigungs-, Fügeverfahren sowie Montagetechniken, Durchführen fachspezifischer Berechnungen , Berücksichtigen von Grundlagen der Steuerungs- und Elektrotechnik , Einsetzen von Methoden der Projektplanung, , -durchführung und -kontrolle , Bearbeiten englischsprachiger Unterlagen, Kommunizieren mit Kunden auch in englischer Sprache.
Die Ausbildung zur/zum Technische/r Produktdesigner/in ist ein 3,5jähriger anerkannter Ausbildungsberuf in der Industrie und im Handwerk. Sie erfolgt als duale Ausbildung an den beiden Lernorten Betrieb und Berufsschule in Teilzeitform, d. h. die Auszubildenden besuchen die Berufsschule an ein bzw. zwei Tagen je Woche und arbeiten an vier bzw. drei Tagen je Woche im Ausbildungsbetrieb.
Ein Unterrichtstag in der Berufsschule umfasst i. d. R. acht Unterrichtsstunden, mindestens jedoch sechs Unterrichtsstunden. Neben dem in Lernfeldern durchgeführten Fachunterricht werden auch die Fächer Deutsch/Kommunikation, Religion/Ethik, Sozialkunde/Wirtschaftslehre sowie Wahlpflichtfächer (Englisch Fachsprache) unterrichtet.
Über die Ausbildungsinhalte haben die Auszubildenden ein Berichtsheft als schriftlichen Nachweis zu führen.
Der Unterricht gliedert sich im Rahmen der Lernfeldkonzeption in folgende Lernfelder:
- Technische Systeme analysieren und erfassen
- Bauteile und Baugruppen nach Vorgabe computerunterstützt erstellen
- Auswirkungen ausgewählter Fertigungsverfahren und Werkstoffe auf die Bauteilkonstruktion be-rücksichtigen
- Aufträge kundenorientiert ausführen
- Bauteile aus metallischen Werkstoffen unter Berücksichtigung von Umformverfahren im Kontext von Baugruppen entwickeln
- Bauteile aus Kunststoffen unter Berücksichtigung von Ur- und Umformverfahren im Kontext von Baugruppen entwickeln
- Bauteile unter Berücksichtigung von trennenden Fertigungsverfahren im Kontext von Baugruppen entwickeln
- Bauteile aus metallischen Werkstoffen unter Berücksichtigung von Urformverfahren im Kontext von Baugruppen entwickeln
- 3D-Datensätze von Baugruppen unter Berücksichtigung von Fügeverfahren und Montagetechniken erstellen und modifizieren
- Datensätze und Dokumentationen für technische Systeme der automatisierten Fertigung erstellen und modifizieren
- 3D-Datensätze komplexer Baugruppen unter Verwendung von Maschinenelementen sowie Kaufteilen erstellen und modifizieren
- 3D-Datensätze von Bauteilen und Baugruppen nach gestaltungstechnischen Vorgaben erstellen und modifizieren
- Produktentwicklung kundenorientiert ausführen
Die gestreckte Abschluss- oder Gesellenprüfung besteht aus zwei Teilen: Vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres findet Teil 1 und am Ende der Ausbildung Teil 2 statt. Beide Teile bestehen aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. Bestanden ist die Prüfung dann, wenn das Gesamtergebnis aus Teil 1 und 2 mit „ausreichend“ bewertet wird. Bei der Ermittlung des Gesamtergebnisses wird Teil 1 der Abschlussprüfung mit 30 Prozent und Teil 2 der Abschlussprüfung mit 70 Prozent gewichtet.
Unabhängig davon stellt auch die Berufsschule ein Zeugnis aus. Ist das Ziel der Berufsschule erreicht, erhalten die Auszubildenden ein Abschlusszeugnis, ansonsten ein Abgangszeugnis. Ein Abschlusszeugnis ist insbesondere dann wichtig, wenn ein höherer schulischer Abschluss wie die Fachhochschulreife oder eine Weiterbildung Technikerin/zum Techniker der Fachrichtung Maschinenbau angestrebt wird.
- Techniker/in der Fachrichtung Maschinenbau
- Studium der Kraftfahrzeugtechnik, des Maschinenbaus etc.
Ansprechpartner
Stefan Bleser (Koordinator)
Stefan.bleser@bbsgut-trier.de
Andreas Arnold (Teamleiter)
0651/718-1730
Downloads
Rahmenlehrplan (zuletzt aufgerufen am 29.11.2017)
Informationen zur Praxis (Abschlussprüfung Teil 1)
(zuletzt aufgerufen am 29.11.2017)
Informationen zur Praxis (Abschlussprüfung Teil 2)
(zuletzt aufgerufen am 29.11.2017)
Kundenportal – IHK Region Stuttgart
(Materialbereitstellungslisten, Prüfungsunterlagen für den Prüfling …)
(zuletzt aufgerufen am 29.11.2017)
Links
Informationsfilm der Bundesagentur für Arbeit
(zuletzt aufgerufen am 29.11.2017)