Technische(r) Systemplaner/in Fachrichtung Versorgungs- und Ausrüstungstechnik (VA)
Technische Systemplaner/innen der Fachrichtung Versorgungs- und Ausrüstungstechnik (VA) kon-zipieren Anlagen der Versorgungstechnik, dimensionieren Bauteile und planen deren Zusammen-bau zur Gesamtanlage in Baukörpern. Sie erstellen die notwendigen technischen Unterlagen zur Planung zum Bau und bestimmungsgemäßen Betrieb der Anlagen unter Anwendung von fachspe-zifischen CAD-Systemen. Zur Konzeption versorgungstechnischer Systeme, Anlagen, Geräte und Komponenten führen sie auch rechnergestützt technische Berechnungen durch. Sie berechnen z.B. Heiz- oder Kühllast, führen Dimensionierungen durch und koordinieren ggf. die Montage und die Zusammenarbeit der Gewerke untereinander. Unter Berücksichtigung moderne Energiekon-zepte erstellen sie die Projektdokumentationen und wenden technische Regelwerke und Bestim-mungen, Datenblätter und Beschreibungen, Betriebsanleitungen und andere berufstypische In-formationen an.
Die Hauptanforderungen an Technische Systemplaner der Fachrichtung VA sind:
- Zeichnerische Befähigung (z.B. beim Anfertigen von Entwürfen und detaillierten Plänen)
- Technisches Verständnis (z.B. beim Planen von Anlagen- und Regelungsschemen)
- Sorgfalt (z.B. beim Anfertigen präziser und normgerechter Zeichnungen)
- Räumliches Vorstellungsvermögen und rechnerische Fähigkeiten
Technische Systemplaner/innen der Fachrichtung VA sind in erster Linie beschäftigt:
- in Ingenieurbüros und Planungsbüros
- in Planungsabteilungen von ausführenden Firmen der Technischen Gebäudeausrüstung
- in der öffentlichen Verwaltung
Erwarteter Schulabschluss:
Rechtlich ist keine bestimmte Schulbildung vorgeschrieben. In der Praxis stellen Betriebe überwie-gend Auszubildende mit mittlerem Bildungsabschluss oder Hochschulreife ein.
Die Ausbildung zur/zum Technische Systemplaner/innen der Fachrichtung Versorgungs- und Aus-rüstungstechnik ist ein 3,5jähriger anerkannter Ausbildungsberuf in der Industrie und im Hand-werk. Sie erfolgt als duale Ausbildung an den beiden Lernorten Betrieb und Berufsschule in Teilzeit-form, d. h. die Auszubildenden besuchen die Berufsschule an ein bzw. zwei Tagen je Woche und arbeiten an vier bzw. drei Tagen je Woche im Ausbildungsbetrieb.
Ein Unterrichtstag in der Berufsschule umfasst i. d. R. acht Unterrichtsstunden, mindestens jedoch sechs Unterrichtsstunden. Neben dem in Lernfeldern durchgeführten Fachunterricht werden auch die Fächer Deutsch/Kommunikation, Religion/Ethik, Sozialkunde/Wirtschaftslehre unterrichtet.
Über die Ausbildungsinhalte haben die Auszubildenden ein Berichtsheft als schriftlichen Nachweis zu führen.
Der Rahmenlehrplan stimmt hinsichtlich der ersten vier Lernfelder mit dem Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Technischer Produktdesigner/Technische Produktdesignerin überein. Eine gemeinsame Beschulung mit dem Ausbildungsberuf Technischer Produktdesigner/Technische Pro-duktdesignerin ist daher im ersten Ausbildungsjahr möglich.
Der Unterricht gliedert sich im Rahmen der Lernfeldkonzeption in folgende Lernfelder:
Für alle Schwerpunkte im 1. Ausbildungsjahr:
- Technische Systeme analysieren und erfassen
- Bauteile und Baugruppen nach Vorgabe computerunterstützt erstellen
- Auswirkungen ausgewählter Fertigungsverfahren und Werkstoffe auf die Bauteilkonstruktion berücksichtigen
- Aufträge kundenorientiert ausführen
Für den Schwerpunkt Versorgungs- und Ausrüstungstechnik ab dem 2. Ausbildungsjahr:
- Wärmeverteilungsanlagen und Wärmeverbraucher planen und auslegen
- Trinkwasserversorgungsanlagen und Wasserentsorgungsanlagen planen
- Sanitärräume und deren Warmwasserversorgung planen
- Anlagen zur Brennstofflagerung und -bereitstellung planen
- Prozesse der Versorgungs- und Ausrüstungstechnik erfassen und analysieren
- Luftverteilungsanlagen planen
- Energiezentralen planen
- Luftaufbereitung in zentralen und dezentralen raumlufttechnischen Anlagen planen
- Ressourcenschonende Anlagen planen
- Kundenaufträge der Versorgungs- und Ausrüstungstechnik abwickeln
Die gestreckte Abschluss- oder Gesellenprüfung besteht aus zwei Teilen: Vor dem Ende des zwei-ten Ausbildungsjahres findet Teil 1 und am Ende der Ausbildung Teil 2 statt. Beide Teile bestehen aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. Bestanden ist die Prüfung dann, wenn alle Anforderungen der Ausbildungsverordnung gemäß (s. u. Link) erfüllt sind.
Unabhängig davon stellt auch die Berufsschule ein Zeugnis aus. Ist das Ziel der Berufsschule er-reicht, erhalten die Auszubildenden ein Abschlusszeugnis, ansonsten ein Abgangszeugnis. Ein Ab-schlusszeugnis ist insbesondere dann wichtig, wenn ein höherer schulischer Abschluss wie die Fachhochschulreife oder der staatlich geprüfte Kraftfahrzeugtechniker angestrebt wird.
- Techniker/in der Fachrichtung Heizungs-, Lüftungs- und Klimatechnik
- Studium der Fachrichtung Versorgungstechnik
- Selbstständigkeit mit einem Planungs- oder Konstruktionsbüro
Ansprechpartner
Stefan Bleser (Koordinator)
Stefan.bleser@bbsgut-trier.de
0651/718-1730
Erwin Borne (Fachlehrer TGA)
Downloads
Rahmenlehrplan
Ausbildungsverordnung
Schulbuchliste_MaB_2023_24
Links
Video (ARD-alpha)
Berufscheck