Werkzeugmechaniker/in

Werkzeugmechaniker/Werkzeugmechanikerin

Werkzeugmechaniker/innen fertigen Stanzwerkzeuge, Biegevorrichtungen oder Gieß- und Spritzguss-formen für die industrielle Serienproduktion an. Sie stellen außerdem Metall- oder Kunststoffteile sowie chirurgische Instrumente her. Metalle bearbeiten sie z.B. durch Bohren, Fräsen und Hämmern und halten dabei die durch technische Zeichnungen vorgegebenen Maße exakt ein. Mit Mess- und Prüfgeräten kontrollieren sie die Maßhaltigkeit von Werkstücken bis in den Bereich von wenigen tausendstel Millimetern. Neben traditionellen manuellen Bearbeitungsmethoden setzen sie CNC-gesteuerte Werkzeugmaschinen ein, die sie ggf. selbst programmieren. Einzelteile montieren sie zu fertigen Werkzeugen und prüfen diese auf ihre korrekte Funktion. Darüber hinaus warten und reparieren sie z.B. beschädigte Werkzeugteile und weisen Kunden in die Bedienung von Geräten ein.

Die Ausbildung zur/zum Werkzeugmechaniker/in ist ein 3,5-jähriger anerkannter Ausbildungsberuf in der Industrie und im Handwerk. Sie erfolgt als duale Ausbildung an den beiden Lernorten Betrieb und Berufsschule in Teilzeitform. Ein Unterrichtstag in der Berufsschule umfasst i. d. R. acht Unterrichtsstunden, im Halbjahreswechsel ein oder zwei Tage die Woche. Neben dem in Lernfeldern durchgeführten Fachunterricht werden auch die Fächer Deutsch/Kommunikation, Religion/Ethik, Sozialkunde/Wirtschaftslehre sowie Wahlpflichtfächer (zur Auswahl stehen: Physik, Mathematik, Englisch oder Französisch) unterrichtet.

Der Teil der praktischen Ausbildung wird durch die überbetriebliche Ausbildung der IHK Trier ergänzt.
Über die Ausbildungsinhalte haben die Auszubildenden ein Berichtsheft als schriftlichen Nachweis zu führen.

  1. Fertigen von Bauelementen mit handgeführten Werkzeugen
  2. Fertigen von Bauelementen mit Maschinen
  3. Herstellen von einfachen Baugruppen
  4. Warten technischer Systeme
  5. Formgeben von Bauelementen durch spanende Fertigung
  6. Herstellen technischer Teilsysteme des Werkzeugbaus
  7. Fertigen mit numerisch gesteuerten Werkzeugmaschinen
  8. Planen und Inbetriebnehmen steuerungstechnischer Systeme
  9. Herstellen von formgebenden Werkzeugoberflächen
  10. Fertigen von Bauelementen in der rechnergestützten Fertigung
  11. Herstellen der technischen Systeme des Werkzeugbaus
  12. Inbetriebnehmen und Instandhalten von technischen Systemen des Werkzeugbaus
  13. Planen und Fertigen technischer Systeme des Werkzeugbaus
  14. Ändern und Anpassen technischer Systeme des Werkzeugbaus

Die gestreckte Abschluss- oder Gesellenprüfung besteht aus zwei Teilen: Vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres findet Teil 1 und am Ende der Ausbildung Teil 2 statt. Beide Teile bestehen aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. Bestanden ist die Prüfung dann, wenn alle Anforderungen der Ausbildungsordnung gemäß (s.u. Link) erfüllt sind.

Unabhängig davon stellt auch die Berufsschule ein Zeugnis aus. Ist das Ziel der Berufsschule erreicht, erhalten die Auszubildenden ein Abschlusszeugnis, ansonsten ein Abgangszeugnis. Ein Abschlusszeugnis ist insbesondere dann wichtig, wenn ein höherer schulischer Abschluss wie die Fachhochschulreife oder der staatlich geprüfte Techniker angestrebt wird.

  • Zusatzqualifikationen, z.B. als CNC-Fachkraft
  • IHK Industriemeister/in oder HWK Handwerksmeister/in
  • Maschinenbautechniker/in
  • Studium des allgemeinen Maschinenbaus mit Spezialisierung an einer Fachhochschule oder bei entsprechender Voraussetzung an einer Universität

Ansprechpartner
Stefan Bleser (Koordinator)
Stefan.bleser@bbsgut-trier.de
Hans-Georg Schmidt
0651/718-1730

Downloads
Rahmenlehrplan
Ausbildungsordnung
Schulbuchliste_MaB_2023_24

Links
Arbeitsagentur