Zerspanungsmechaniker/in

Zerspanungsmechaniker / Zerspanungsmechanikerin

Zerspanungsmechaniker/innen stellen metallene Präzisionsbauteile für technische Produkte aller Art her. Dies können etwa Radnaben, Zahnräder, Motoren- und Turbinenteile sein. Sie richten Dreh-, Fräs- und Schleifmaschinen ein und erstellen/modifizieren hierfür CNC-Maschinenprogramme. Sie spannen Metallteile und Werkzeuge entweder in konventionelle oder computergesteuerte Fräs- oder Drehmaschinen ein, richten sie aus und setzen den Arbeitsprozess in Gang. Sie prüfen, ob die Maße und die Oberflächenqualität der Werkstücke den Vorgaben entsprechen. Bei einer Störung suchen sie mithilfe von Prüfverfahren bzw. mitteln nach dem Grund und beseitigen das Problem. Darüber hinaus übernehmen sie Wartungs- oder Inspektionsaufgaben an den Maschinen.

Die Ausbildung zur/zum Zerspanungsmechaniker/in ist ein 3,5-jähriger anerkannter Ausbildungsberuf in der Industrie und im Handwerk. Sie erfolgt als duale Ausbildung an den beiden Lernorten Betrieb und Berufsschule in Teilzeitform. Ein Unterrichtstag in der Berufsschule umfasst i. d. R. acht Unterrichtsstunden, im Halbjahreswechsel ein oder zwei Tage die Woche. Neben dem in Lernfeldern durchgeführten Fachunterricht werden auch die Fächer Deutsch/Kommunikation, Religion/Ethik, Sozialkunde/Wirtschaftslehre sowie Wahlpflichtfächer (zur Auswahl stehen: u.a. Physik, Mathematik, Englisch oder Französisch) unterrichtet.

Der Teil der praktischen Ausbildung wird durch die überbetriebliche Ausbildung der IHK Trier ergänzt.
Über die Ausbildungsinhalte haben die Auszubildenden ein Berichtsheft als schriftlichen Nachweis zu führen.

  1. Fertigen von Bauelementen mit handgeführten Werkzeugen
  2. Fertigen von Bauelementen mit Maschinen
  3. Herstellen von einfachen Baugruppen
  4. Warten technischer Systeme
  5. Herstellen von Bauelementen durch spanende Fertigungsverfahren
  6. Warten und Inspizieren von Werkzeugmaschinen
  7. Inbetriebnehmen steuerungstechnischer Systeme
  8. Programmieren und Fertigen mit numerisch gesteuerten Werkzeugmaschinen
  9. Herstellen von Bauelementen durch Feinbearbeitungsverfahren
  10. Optimieren des Fertigungsprozesses
  11. Planen und Organisieren rechnergestützter Fertigung
  12. Vorbereiten und Durchführen eines Einzelfertigungsauftrages
  13. Organisieren und Überwachen von Fertigungsprozessen in der Serienfertigung

Die gestreckte Abschluss- oder Gesellenprüfung besteht aus zwei Teilen: Vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres findet Teil 1 und am Ende der Ausbildung Teil 2 statt. Beide Teile bestehen aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. Bestanden ist die Prüfung dann, wenn alle Anforderungen der Ausbildungsordnung gemäß (s.u. Link) erfüllt sind.

Unabhängig davon stellt auch die Berufsschule ein Zeugnis aus. Ist das Ziel der Berufsschule erreicht, erhalten die Auszubildenden ein Abschlusszeugnis, ansonsten ein Abgangszeugnis. Ein Abschlusszeugnis ist insbesondere dann wichtig, wenn ein höherer schulischer Abschluss wie die Fachhochschulreife oder der staatlich geprüfte Techniker angestrebt wird.

  • Zusatzqualifikationen, z.B. als CNC-Fachkraft
  • IHK Industriemeister/in oder HWK Handwerksmeister/in
  • Maschinenbautechniker/in
  • Studium des allgemeinen Maschinenbaus mit Spezialisierung an einer Fachhochschule oder bei entsprechender Voraussetzung an einer Universität

Ansprechpartner
Stefan Bleser (Koordinator)
Stefan.bleser@bbsgut-trier.de
Hans-Georg Schmidt
0651/718-1730

Downloads
Rahmenlehrplan
Ausbildungsordnung
Schulbuchliste_MaB_2023_24

Links
Arbeitsagentur