Maschinen- und Anlagenführer/in Schwerpunkt Lebensmitteltechnik

Maschinen- und Anlagenführer/in Schwerpunkt Lebensmitteltechnik

Maschinen- und Anlagenführer lebensmittelnaher Betriebe bereiten Arbeitsabläufe vor, überprüfen Maschinenfunktionen an Prüfständen und nehmen Maschinen in Betrieb. Sie überwachen den Produktionsprozess und steuern und überwachen den Materialfluss. Zudem inspizieren und warten sie Maschinen in regelmäßigen Abständen, um deren Betriebsbereitschaft sicherzustellen. Sie füllen beispielsweise Öle oder Kühl- und Schmierstoffe nach und tauschen Verschleißteile wie Dichtungen, Filter oder Schläuche aus.

Maschinen- und Anlagenführer finden Beschäftigung z.B. in Betrieben der

  • Nahrungs- und Genussmittelbranche
  • Getränkeindustrie
  • Tierfutterverarbeitung.

Die Ausbildung zum Maschinen- und Anlagenführer ist ein 2jähriger anerkannter Ausbildungsberuf. Dieser erfolgt als duale Ausbildung an den Lernorten Betrieb und Berufsschule in Teilzeitform, d. h. die Auszubildenden besuchen die Berufsschule im Blockunterricht.

Neben dem in Lernfeldern durchgeführten Fachunterricht werden auch die Fächer Deutsch/Kommunikation, Ethik, Sozialkunde/Wirtschaftslehre sowie Wahlpflichtfächer unterrichtet.

Der Unterricht gliedert sich im Rahmen der Lernfeldkonzeption in folgende Lernfelder:

  1. Lebensmittelinhaltsstoffe untersuchen
  2. Lebensmittel und Materialien lagern
  3. Lebensmittel vorbehandeln
  4. Lebensmittel verpacken
  5. Produktionsanlagen reinigen, pflegen und warten
  6. Lebensmittelqualität prüfen und sicherstellen
  7. Verpackungsprozesse steuern und kontrollieren
  8. Lebensmittel konservieren
  9. Getränke herstellen

Die Zwischenprüfung findet zu Beginn des zweiten Ausbildungsjahres und die Abschlussprüfung am Ende der Ausbildung statt. Beide Teile bestehen aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. Bestanden ist die Prüfung dann, wenn alle Anforderungen der Ausbildungsordnung gemäß (s. u. Link) erfüllt sind.

Unabhängig davon stellt auch die Berufsschule ein Zeugnis aus. Ist das Ziel der Berufsschule erreicht, erhalten die Auszubildenden ein Abschlusszeugnis, ansonsten ein Abgangszeugnis. Ein Abschlusszeugnis ist insbesondere dann wichtig, wenn ein höherer schulischer Abschluss wie die Fachhochschulreife angestrebt wird.

  • Fortsetzung der Ausbildung z.B. zur Fachkraft für Lebensmitteltechnik
  • Industriemeister/in in verschiedenen Fachrichtungen

Ansprechpartner
Frank Schmitz (Koordinator)
frank.schmitz@bbsgut-trier.de
  0651/718-1716
 Katja Ferring (Teamleiterin)

Downloads
Rahmenlehrplan FALET/MAF
Ausbildungsordnung MAF

Links
Bundesagentur für Arbeit
Maschinen- und Anlagenführer