Corona – Formulare

An dieser Stelle finden Sie Formulare im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie.

Befreiung vom Präsenzunterricht
Nach dem 7. Hygieneplan für Schulen (5.2.1, 5.2.2 und 5.3) können sich Schüler:innen vom Präsenzunterricht befreien lassen, wenn sie selbst oder nahe Angehörige zu Risikogruppen gehören. Die Befreiung vomPräsenzunterricht kann maximal für eine Dauer von 3 Monaten erfolgen. Für eine Verlängerung der Befreiung ist eine Neubewertung und ggf. Vorlage eines aktuellen ärztlichen Attests erfoderlich.


Befreiung von der Maskenpflicht
Nach Absatz 2.4 des 7.Hygieneplans ist es möglich, sich durch ein ärztliches Attest vom Tragen einer Maske befreien zu lassen. Da dies einen erheblichen Eingriff in den Hygieneplan der Schule darstellt, werden an die Atteste besondere Anforderungen gestellt.


Der 7. Hygieneplan für Schulen