Sicherheitsbeauftragter
Für die Sicherheitsförderung in der Schule sind die Sicherheitsbeauftragten von besonderer Bedeutung. Sie unterstützen und beraten die Schulleiterinnen und Schulleiter bei ihren Aufgaben. Sie haben allerdings gegenüber den Lehrkräften einer Schule keine Weisungsbefugnis. Das bedeutet z. B ., dass sie nicht die Beseitigung von Gefahrenquellen anordnen, sondern ihre Beobachtungen nur der Schulleitung mitteilen und Vorschläge für ihre Beseitigung machen können.
Die Arbeit der Sicherheitsbeauftragten ist trotz deren begrenzter Zuständigkeit von großer Bedeutung für das Sicherheitsniveau einer Schule. Sie sollen auf dem Gebiet der Sicherheitsförderung Experten und das Bindeglied zwischen Lehrkräften, Schülerinnen und Schüler einerseits und der Schulleitung andererseits sein.
Ihr Aufgabenfeld sollte im Wesentlichen folgende Tätigkeiten umfassen:
- Sie melden der Schulleiterin bzw. dem Schulleiter technische und sicherheitsrelevante organisatorische und verhaltensbedingte Mängel, die zu gesundheitlichen Gefährdungen und Unfällen führen können, und unterbreiten Vorschläge für ihre Beseitigung.
- Sie nehmen an den Besichtigungen und Beratungsgesprächen mit externen Organisationen und Institutionen, z. B. Gemeindeunfallversicherungsverband oder Unfallkasse, teil.
- Sie unterstützen die Schulleiterin bzw. den Schulleiter bei der Information des Lehrerkollegiums über Fragen und Probleme der Sicherheits- und Gesundheitsförderung, beraten Fachkonferenzen und einzelne Lehrkräfte in präventiven Angelegenheiten, initiieren und organisieren Fortbildungsmaßnahmen zur Sicherheitsförderung und wirken darauf hin, dass in Konferenzen, vor allem der Fächer mit besonderen Gefährdungen, fachspezifische Sicherheits- und Gesundheitsprobleme behandelt werden.
- Sie initiieren schulische Projekte und Maßnahmen zur Sicherheits- und Gesundheitsförderung, z. B. eine Projektwoche „Sicherheit“, und organisieren sie gegebenenfalls.
Quelle: Sicherheit in der Schule Aufgaben der Schulleiterinnen und Schulleiter, Sicherheitsbeauftragten und Lehrkräfte (GUV-SI 8064)
- Organisation und Koordination der jährlichen Feueralarmübungen für alle Schülerinnen und Schüler sowie Kolleginnen und Kollegen an der BBS GuT Trier
- Durchführung des jährlichen Sicherheitswettbewerbs „JWSL – Jugend will sich-er-leben“ der gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) für alle Schülerinnen und Schüler an der BBS GuT Trier
- Organisation und Koordination des Erste-Hilfe-Lehrgangs (alle drei Jahre) für alle Kolleginnen und Kollegen an der BBS GuT Trier
- Erstellung und Aktualisierung der Handkarte „Verhalten in Krisensituationen“ für alle Kolleginnen und Kollegen an der BBS GuT Trier
- Erstellung und Aktualisierung der Brandschutzordnung B mit den dazugehörigen Anlagen (Liste Standorte der Feuerlöscher, Liste Standorte der Verbandskästen, …)
- Kontrolle der Verbandskästen (Auffüllen von Verbandmitteln und Austausch abgelaufener Verbandmittel)
- Beratung der Schülerinnen und Schüler sowie Kolleginnen und Kollegen bei sicherheitsrelevanten Fragen
- Sicherheitswettbewerb „JWSL – Jugend will sich-er-leben“: http://www.jwsl.de/
- interaktives Portal „Sichere Schule“ der DGUV:
https://www.sichere-schule.de/ - Internetauftritt der DGUV:
http://www.dguv.de/de/index.jsp - weitere Arbeitshilfen und Unterlagen zum Thema Sicherheit an Schulen:
http://www.schulentwicklungspreis.de/index.php?id=4
Ansprechpartner
Stefan Justinger
Tel: 0651/718-1719
Fax: 0651/718-1718
E-Mail: info@bbsgut-trier.de