Suchtbeauftragte

Suchtprävention

Suchtprävention ist ein pädagogischer Auftrag der Schule im Rahmen des §1 Abs.2 des Schulgesetzes. Im Rahmen des Erziehungs- und Bildungsauftrages der Schule geht Suchtprävention von einem ursachenzentrierten, ganzheitlichen Ansatz aus. Sie setzt sich mit den Ursachen von Sucht auseinander, zeigt gesellschaftliche und individuelle Bedingungen für süchtiges Verhalten auf und weist auf den Zusammenhang zwischen Suchtmittelkonsum und Konfliktsituation hin.
Der schulischen Suchtprävention liegt ein erweiterter Suchtbegriff zugrunde, der sowohl substanzbezogenen Süchte (z. B. Drogen, Alkohol) als auch handlungsbezogenen Süchte (z. B. Spielsucht) beinhaltet.
SchülerInnen der Berufsbildenden Schule befinden sich oft in einer Phase des Umbruchs: Eintritt in Berufsleben, Ausbildung, Besuch einer neuen (oft größeren) Schule, neue ArbeitskollegInnen und MitschülerInnen, zugleich Loslösung von der Familie und zunehmende Selbstständigkeit und Eigenverantwortung. Diese Umbruchsphase bringt neben neuen positiven Möglichkeiten und Freiheiten daher immer auch Belastungen mit sich, die anfällig machen können für problematischen und/oder missbräuchlichem Konsum. Daher gilt es, die Jugendlichen und (jungen) Erwachsenen entsprechend zu begleiten.

Ziel der Suchtprävention in der Schule ist, bei den SchülerInnen langfristig Schutzfaktoren zu entwickeln und zu fördern. Dazu gehören Einstellungen und Handlungskompetenzen, die zu konstruktiven Lösungen alltäglicher Lebensprobleme wie auch zur Bewältigung schwieriger Existenzfragen befähigen und eine gelungene biographische Entwicklung sicher. Sie stärkt damit vor allem die vorhandenen individuellen und strukturellen Ressourcen, die die Widerstandsfähigkeit gegen eine Suchtentwicklung erhöhen. Da insbesondere psychosoziale Störungen zu Missbrauchsverhalten führen, müssen die SchülerInnen die Beziehungen und Wechselwirkungen zwischen dem Konsum von Suchtmitteln, den sozialen Umweltfaktoren und der Persönlichkeitsentwicklung erkennen.

Suchtprävention kann daher nur als kontinuierlicher und langfristig verlaufender Prozess angelegt und muss im pädagogischen Alltag präsent sein. Sie ist als Querschnittsthema nicht an bestimmte Unterrichtsfächer gebunden sondern verwirklicht sich vor allem im alltäglichen Umgang der Lehrkräfte und SchülerInnen, z. B. im wertschätzenden, achtsamen Miteinander.

Schule ist als suchtmittelfreier Raum zu betrachten. Dies gilt sowohl für stoffgebundene als auch für stoffungebundene Süchte.

Treten Verhaltensweisen im Unterricht, im Leistungsverhalten oder im Sozialverhalten wiederholt auf, sind sie Anlass für ein Gespräch zwischen SchülerIn und Lehrkraft. Ziel dieses Gespräches ist, problematisches Verhalten aufzuzeigen, Verhaltensänderungen zu vereinbaren und Unterstützung anzubieten. Daneben werden auch Konsequenzen, die das problematische Verhalten nach sich ziehen wird, benannt. Dabei können Sorgeberechtigte und ggf. Ausbildungsbetrieb informiert werden.

Für den Bereich illegaler Suchtmittel gelten darüber hinaus folgende Regelungen: Solange eine Gefährdung anderer SchülerInnen nicht anzunehmen ist, besteht für die Lehrkraft keine Meldepflicht gegenüber Schulleitung, den Schul- oder Strafverfolgungsbehörden. Ist von einer Gefährdung der MitschülerInnen auszugehen, müssen Schulleitung und Beratungslehrkraft für Suchtprävention verständigt werden. Eine Gefährdung ist regelmäßig anzunehmen, wenn derSchüler/die Schülerin mit Wahrscheinlichkeit andere SchülerInnen zum Rauschmittelkonsum verleiten wird oder bereits verleitet hat. Die Einschaltung der Polizei muss erfolgen, wenn ein Schüler/eine Schülerin Rauschmittel verteilt oder damit handelt oder es sich sonst um schwere oder mehrfache Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz handelt.
Rechtl. Grundlage: Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur vom 28. Februar 2011 (9322-Tgb.Nr. 4118/10).

Grundsätzlich können sich alle SchülerInnen jederzeit an eine Lehrkraft seines/ihres Vertrauens wenden. Jede Lehrkraft hat die Aufgabe SchülerInnen zu beraten, gerade auch in schwierigen Situationen. Dabei können wir natürlich keine therapeutischen Aufgaben erfüllen, helfen jedoch bei der Vermittlung entsprechender Anlaufstellen. Zudem gibt es an der Schule eine Beratungslehrkraft für Suchtprävention, die ebenfalls kontaktiert werden kann und die auch die KollegInnen unterstützt.

Beratungslehrkraft für Suchtprävention an der GuT
Marisa Becker
(marisa.becker@bbsgut-trier.de) und Janine Soujon (janine.soujon@bbsgut-trier.de)

Externe Anlaufstellen:
Sucht-Infoline der Landeszentrale für Gesundheitsförderung in Rheinland-Pfalz e.V:
0800 5511600
Caritasverband Trier:
http://www.rcvtrier.caritas.de/73605.html

Diakonisches Werk:
http://ekkt.ekir.de/index.php?id=839

Die Tür – Suchtberatung Trier e.V.:
http://www.die-tuer-trier.de/

Kreuzbund Diözesanverband Trier e.V.:
http://www.kreuzbund-trier.de/

Lebensberatung Trier:
http://www.lebensberatung.info/

SEKIS – Selbsthilfe Kontakt- und Informationsstelle e.V. Trier:
https://www.selbsthilfe-rlp.de/sekis-trier

spielfrei24 e.V.:
http://spielfrei24.de/