Fachangestellte/r für Bäderbetriebe

Fachangestellter/e für Bäderbetriebe

Fachangestellte für Bäderbetriebe arbeiten in Schwimm- und Freizeitbädern. Ihr Aufgabenbereich umfasst hauptsächlich die Organisation und Beaufsichtigung des Badebetriebs sowie die Besucherbetreuung. Sie erteilen Schwimmunterricht und führen Wassergymnastikangebote durch. Des Weiteren steuern und kontrollieren sie technische Betriebsabläufe und überwachen die Wasserqualität. Zu ihren weiteren Aufgaben gehören die Erledigung von Verwaltungsarbeiten und die Mitwirkung bei der Öffentlichkeitsarbeit.

Nach erfolgreich abgeschlossener Ausbildung trägt man die Berufsbezeichnung „Fachangestellter für Bäderbetriebe“. Nach mindestens zweijähriger Berufserfahrung hat man die Möglichkeit, sich zur/zum Geprüften Meister/in für Bäderbetriebe weiterzubilden.

Die duale Ausbildung zum anerkannten Ausbildungsberufs zur/zum Fachangestellten für Bäderbetriebe dauert drei Jahre und erfolgt an den Lernorten Betrieb und Berufsschule. Für die Bundesländer Rheinland-Pfalz und Saarland findet der Berufsschulunterricht in der BBS Gestaltung und Technik in Trier statt. Die Beschulung erfolgt in einwöchigem Blockunterricht. Auf eine Woche Berufsschulunterricht folgen in der Regel zwei Wochen betriebliche Ausbildung. Somit kann das theoretisch erlernte Wissen in der Praxis gefestigt werden. Eine enge Zusammenarbeit zwischen den Lehrkräften der Schule und Dozenten sowie des Bades an den Kaiserthermen in Trier gewährleistet einen breit gefächerten Unterricht in Theorie und Praxis. Der praktische Teil des Lernfelds Schwimmlehre findet im Bad an den Kaiserthermen statt.

Außer dem durchgeführten Fachunterricht werden auch die Fächer Deutsch/Kommunikation, Religion/Ethik, Sozialkunde/Wirtschaftslehre sowie Wahlpflichtfächer unterrichtet.
Über die Ausbildungsinhalte haben die Auszubildenden ein Berichtsheft als schriftlichen Nachweis zu führen.

Im Unterricht wird das webbasierte Tool Schulcampus genutzt. Das mitringen eigener Endgeräte ist erwünscht.

Es besteht seit vielen Jahren ein Ausbilderarbeitskreis FAB. Er trifft sich einmal jährlich im Frühjahr an der Berufsschule und dient der Kommunikation zwischen Ausbildern, Lehrern und Dozenten sowie Zuständiger Stelle. Theoretische und praktische Inhalte der Ausbildung werden miteinander abgeglichen.

Der Unterricht gliedert sich im Rahmen der Lernfeldkonzeption in folgende Lernfelder:

  1. Dienst- Verwaltungs- und Vertragsrecht für Bäderbetriebe (Anwendung einschlägiger Vorschriften auf den Badebetrieb)
  2. Organisation und wirtschaftliche Betriebsführung (Gesellschaftsformen, Betriebsaufbau, ökonomisch und ökologisch sinnvolles Arbeiten)
  3. Besucherbetreuung und Öffentlichkeitsarbeit (Kommunikation, Betreuung und Werbung von Besuchern)
  4. Wasser (berufsbezogene naturwissenschaftliche Grundlagen, Wasseraufbereitung, Pflege, Reinigung und Wartung der Badeinrichtungen)
  5. Bädertechnik (Grundlagen des Bäderbaus, Funktionsweise und Aufrechterhaltung technischer Betriebsabläufe, Unfallverhütung, mathematische Grundlagen)
  6. Gesundheitslehre (Anatomie und Funktionsweise des menschlichen Körpers, Krankheiten und Maßnahmen zur Gesunderhaltung)
  7. Hilfestellungen bei Notfällen (Grundsätze der Rettungslehre, HLW)
  8. Schwimmlehre (Vermittlung von Schwimmtechniken praktisch und theoretisch, Gestaltung von Schwimmunterricht, Trainingsprinzipien)

Im zweiten Ausbildungsjahr (Fachstufe 1) ist eine Zwischenprüfung abzulegen. Die Teilnahme an dieser Zwischenprüfung ist eine notwendige Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung. Die erbrachte Leistung während der Zwischenprüfung zählt jedoch nicht für das Ergebnis der Abschlussprüfung. Beide Prüfungen bestehen aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. Bestanden ist die Prüfung dann, wenn das Gesamtergebnis der Abschlussprüfung mit „ausreichend“ bewertet wird. Zudem gibt es Prüfungsteile, sogenannte Sperrfächer, die mit „ausreichend“ abgeschlossen werden müssen. Ansonsten gilt die Gesamtprüfung als nicht bestanden. Die Prüfungsanforderungen sind auf der Homepage der Schule jederzeit abrufbar (siehe Downloads).

Unabhängig davon stellt auch die Berufsschule ein Zeugnis aus. Ist das Ziel der Berufsschule erreicht, erhalten die Auszubildenden ein Abschlusszeugnis, ansonsten ein Abgangszeugnis. Ein Abschlusszeugnis ist insbesondere dann wichtig, wenn ein höherer schulischer Abschluss wie die Fachhochschulreife angestrebt wird.

  • Geprüfte/r Meister/in für Bäderbetriebe

Ansprechpartner
 Simon Jegen (Koordinator)
 simon.jegen@bbsgut-trier.de
 0651-7181736
 Christian Mai (Teamleiter)
christian.mai@bbsgut-trier.de

Downloads

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 Ausbildungsordnung
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